TruckBusWorld

ADR-Schein machen: IHK-Prüfung, Kosten und Verlängerung

Den ADR-Schein stellt in Deutschland die IHK nach Kurs und Prüfung aus; er gilt fünf Jahre. Die Prüfungsgebühr legt jede IHK fest, in Berlin 75 Euro.

Veröffentlicht · Zuletzt aktualisiert

Blauer Tankwagen der Bundespolizei von hinten auf einer mehrspurigen Straße, mit orangefarbener Warntafel 30 über 1863, Gefahrzettel der Klasse 3 und dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe
Renardo la vulpo — CC BY-SA 4.0

Wer in Deutschland Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen befördert, braucht den ADR-Schein, in der Gefahrgutverordnung „Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung“ genannt. Voraussetzung sind ein von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannter Basiskurs von mindestens 19 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und eine schriftliche Prüfung bei der IHK, die danach die Karte für fünf Jahre ausstellt. Verlängert wird mit einer Auffrischungsschulung von mindestens 12 Unterrichtseinheiten und einer weiteren Prüfung; wer sie in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf besteht, erhält fünf Jahre ab dem alten Ablaufdatum.

Stand: 12. Oktober 2026. Zitiert wird die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Neufassung vom 26. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 242) nach gesetze-im-internet.de; das Portal veröffentlicht konsolidierte Fassungen nach seinen Hinweisen „als nicht amtliche Texte“. Einzelheiten zu Schulung, Prüfung und Bescheinigung können die IHKs nach § 14 Absatz 3 Satz 2 GGVSEB durch Satzung regeln. Zitiert werden die Satzungen der IHK Düsseldorf (in Kraft seit 26. Mai 2020) und der IHK Köln (seit 1. Mai 2018), die in den hier verglichenen Vorschriften gleich lauten, außerdem die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) des Bundesministeriums für Verkehr vom 19. Juni 2025 sowie Gebührentarife und Informationsseiten weiterer IHKs, alle am 12. Oktober 2026 abgerufen. Was das ADR selbst über die Bescheinigung sagt, von den Kursinhalten bis zum Kartenmuster, steht in ADR-Schulungsbescheinigung: Kurse, Prüfung und Gültigkeit.

ADR-Schein in Deutschland auf einen Blick, Stand 12. Oktober 2026. UE = Unterrichtseinheit zu 45 Minuten.
FrageAntwortGrundlage
Wer prüft und stellt aus?Die IHK, die auch die Kurse anerkennt und überwacht§ 14 Abs. 3 GGVSEB
KurseBasiskurs mindestens 18 UE Theorie und 1 UE Praxis; Aufbaukurs Tank 12 und 1 UE; Aufbaukurse Klasse 1 und Klasse 7 je 8 UE§ 6 der IHK-Satzungen
PrüfungSchriftlich, auf Deutsch, Multiple Choice; Basiskurs 30 Fragen in 45 Minuten, 25 richtig zum Bestehen§§ 14, 15 der IHK-Satzungen
GültigkeitFünf Jahre ab dem Datum der Basiskursprüfung§ 23 der IHK-Satzungen; IHK Braunschweig, IHK Berlin
VerlängerungAuffrischungsschulung (8 UE Theorie, 4 UE Praxis) und Prüfung, solange die Karte gilt; in den letzten zwölf Monaten ohne Zeitverlust§§ 6, 16, 24 der IHK-Satzungen
AbgelaufenKeine Gefahrgutfahrten in kennzeichnungspflichtigen Mengen; grundsätzlich erneut ErstschulungIHK Frankfurt am Main, IHK Berlin
PrüfungsgebührLegt jede IHK fest; für die Basiskursprüfung bei sieben IHKs 57 bis 115 EuroGebührentarife und Seiten der IHKs
SpracheSchulung und Prüfung auf Deutsch§ 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GGVSEB

Wer den ADR-Schein braucht

Die IHK Braunschweig fasst die Pflicht so zusammen: „Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs, besteht bei kennzeichnungspflichtigen Transporten immer eine Schulungspflicht für den Fahrzeugführer.“ Kennzeichnungspflichtig heißt nach der IHK Region Stuttgart: „orangefarbene Tafeln müssen an der Beförderungseinheit angebracht sein“. Für Fahrten innerhalb Deutschlands gilt das ADR über § 1 Absatz 3 GGVSEB, der die Teile 1 bis 9 der Anlagen A und B des ADR auch auf innerstaatliche Beförderungen auf der Straße anwendet. Welche Mengen frei bleiben und wann die Tafel Pflicht wird, steht in ADR erklärt: Gefahrgutfahrzeuge, orangefarbene Tafeln und Tunnelcodes.

Den Basiskurs brauchen alle schulungspflichtigen Fahrer, die Aufbaukurse kommen je nach Ladung hinzu. Für den Aufbaukurs Tank nennt die IHK Region Stuttgart festverbundene Tanks oder Aufsetztanks mit mehr als 1 m³ Fassungsraum, Batterie-Fahrzeuge mit mehr als 1 m³ Gesamtfassungsraum sowie Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC mit mehr als 3 m³ Einzelfassungsraum: „Dies gilt auch bei Beförderungen gefährlicher Güter in leeren ungereinigten Tanks.“ Für explosive Stoffe und Gegenstände der Klasse 1, ausgenommen Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S, und für radioaktive Stoffe der Klasse 7 gibt es je einen eigenen Aufbaukurs. Die RSEB ordnen Fahrer, die Gefahrgut in loser Schüttung befördern, ausdrücklich den in Unterabschnitt 8.2.1.1 ADR genannten Fahrzeugführern zu (Nr. 8-4.S).

Die GGVSEB verteilt die Pflichten auf zwei Beteiligte. Der Fahrer hat während der Beförderung „die Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR“ mitzuführen und „zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen“ (§ 28 Satz 1 Nummer 10 Buchstabe b). Der Beförderer hat „dafür zu sorgen, dass nur Fahrzeugführer mit einer gültigen Bescheinigung nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR eingesetzt werden“ (§ 19 Absatz 2 Nummer 6).

ADR-Schein machen: Kurs, Prüfung, Karte

Nach § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GGVSEB sind die Industrie- und Handelskammern zuständig für „die Anerkennung und Überwachung der Schulung, die Durchführung der Prüfungen und die Erteilung der Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung nach Abschnitt 8.2.2 ADR, wobei die Schulungs- und Prüfungssprache deutsch ist“. Außerdem führen sie ein Verzeichnis der gültigen Schulungsbescheinigungen (Nummer 3). Den Kurs halten Schulungsveranstalter ab, die die IHK auf schriftlichen Antrag anerkennt (§ 4 der Satzungen); zuständig ist die IHK, in deren Bezirk die Schulungsstätte liegt, und sie nimmt auch die Prüfung ab (§ 1). Mehrere IHKs veröffentlichen auf ihren Seiten Listen der Schulungsveranstalter.

Die geltenden Satzungen verlangen Präsenzunterricht mit praktischen Teilen. Elektronische Lernmedien sind nur „unter Anleitung und bei durchgehender Anwesenheit einer Lehrkraft“ erlaubt, unterrichtet wird auf Deutsch, und je Schulung sind höchstens 25 Teilnehmer zulässig (§ 8, zur Teilnehmerzahl § 10 der Düsseldorfer Satzung). Zur Prüfung zugelassen wird nur, wer „ohne Fehlzeiten“ an der anerkannten Schulung teilgenommen hat; die Prüfung zu einem Aufbaukurs setzt außerdem die bestandene Basiskursprüfung oder eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung voraus (§ 16 Absatz 1 und 2).

Ort und Zeit der Prüfung setzt die IHK fest (§ 15 Absatz 1). Die IHK Braunschweig schreibt: „Grundsätzlich erfolgt die Prüfung direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen des Veranstalters.“ Die IHK Berlin prüft seit dem 1. Januar 2025 am Computer in der IHK, die IHK Cottbus seit dem 1. Januar 2026 nur noch am PC.

Nach bestandener Prüfung erteilt die IHK die ADR-Schulungsbescheinigung (§ 22). Sie wird nach Angabe der IHK Berlin „nur noch als Scheckkarte (ADR-Card) mit Lichtbild ausgestellt“, wofür die IHK Region Stuttgart ein biometrisches Passbild verlangt; die IHK Berlin versendet die Karte innerhalb einer Woche. Die fünf Jahre zählen ab dem Datum der Basiskursprüfung (§ 23). Später bestandene Aufbaukurse ändern daran nichts, und wer erst im zweiten Anlauf besteht, dessen Frist beginnt nach der IHK Frankfurt am Main mit dem Tag der Wiederholungsprüfung.

Wie lange dauert der ADR-Schein?

Mindestumfang der Kurse und Dauer der IHK-Prüfung nach § 6 und § 14 der Satzungen der IHK Düsseldorf und der IHK Köln. UE = Unterrichtseinheit zu 45 Minuten.
KursTheoriePraktische ÜbungenPrüfung
Basiskurs18 UE1 UE45 Minuten
Aufbaukurs Tank12 UE1 UE45 Minuten
Aufbaukurs Klasse 18 UE insgesamt30 Minuten
Aufbaukurs Klasse 78 UE insgesamt30 Minuten
Auffrischungsschulung8 UE4 UE30 Minuten

Eine Schulung darf „nicht mehr als acht Unterrichtseinheiten pro Tag umfassen“, spätestens nach drei Unterrichtseinheiten ist eine Pause einzulegen, unterrichtet wird zwischen 8 und 22 Uhr, nach der Kölner Satzung „grundsätzlich“, und nicht an Sonn- und Feiertagen (§ 6 der Satzungen). Rechnerisch braucht der Basiskurs damit mindestens drei Schulungstage, Basiskurs und Aufbaukurs Tank zusammen mindestens vier und die Auffrischung mindestens zwei.

Die Zeitansätze sind Untergrenzen. Nach dem DIHK-Kursplan für den Basiskurs (Stand 01/2025) hängt der Zeitansatz für die Praxis „von der Anzahl der an der Schulung teilnehmenden Fahrzeugführer“ ab; nach dem Kursplan für die Auffrischung mit demselben Stand „können je nach Teilnehmerzahl und Zusammensetzung“ weitere Unterrichtseinheiten nötig werden. Die IHK Berlin gibt die Auffrischung auf ihrer Prüfungsseite mit 13 Unterrichtseinheiten an; ihre Satzung vom 11. Januar 2019 nennt wie die übrigen 8 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 praktische Übungen.

ADR-Prüfung bei der IHK: Fragen, Zeit, Bestehensgrenze

IHK-Prüfungen nach § 14 der Satzungen der IHK Düsseldorf und der IHK Köln; gleichlautend in der Mustersatzung mit Stand 22. Juli 2026.
PrüfungDauerFragenZum Bestehen mindestens richtig
Basiskurs45 Minuten3025
Aufbaukurs Tank45 Minuten2420
Aufbaukurs Klasse 130 Minuten1511
Aufbaukurs Klasse 730 Minuten1511
Auffrischungsschulung30 Minuten1511

Geprüft wird schriftlich, auf Papier oder elektronisch, wie die IHK bestimmt. § 15 der Satzungen hält fest: „Die Prüfungssprache ist deutsch.“ Und: „Hilfsmittel sind nicht zugelassen.“ Vor Beginn stellt die IHK die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis fest. Verwendet werden die „Gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern“, ausschließlich Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten, von denen eine richtig ist.

Wer nicht besteht, erhält einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung (§ 20 der Düsseldorfer Satzung) und darf auf schriftlichen Antrag „nach einer angemessenen Frist“ einmal ohne neue Schulung wiederholen (§ 21). Wo die Wiederholung stattfindet, regeln die Kammern unterschiedlich: Die IHK Düsseldorf verweist an den Schulungsveranstalter, bei dem die erste Prüfung abgelegt wurde, die IHK Nord Westfalen und die IHK Berlin prüfen die Wiederholung selbst. Wer auch beim zweiten Mal durchfällt, muss nach der IHK Nord Westfalen „erneut eine Schulung besuchen“.

Was kostet der ADR-Schein?

Eine bundeseinheitliche Gebühr gibt es nicht; jede IHK setzt ihre Gebühren in einem eigenen Gebührentarif fest. Die Tabelle zeigt sieben Kammern, geordnet nach der Gebühr für die Basiskursprüfung. In den Tarifen der IHK Düsseldorf und der IHK Nord Westfalen heißt die Position „Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung“; die Ausstellung der Karte gehört dort zur selben Position.

Prüfungsgebühren für Gefahrgutfahrer bei sieben IHKs, wörtlich nach Gebührentarif oder IHK-Seite, abgerufen am 12. Oktober 2026. Ohne Lehrgangsgebühren der Schulungsveranstalter.
IHKPrüfungsgebührErsatzkarteStand
IHK Nord Westfalen„Prüfung (auch Wiederholungsprüfung)“ 57,00 €42,00 €Auszug aus dem Gebührentarif, ohne Datum
IHK Koblenz„Prüfung der Gefahrgutfahrer“ 58,00 €46,00 €Gebührenverzeichnis, gültig ab 1. Januar 2026
IHK BraunschweigBasiskurs 65 €, Aufbaukurs Tank, Klasse 1, Klasse 7 50 € je Prüfung, Auffrischung 65 €, Wiederholungsprüfung 50 €gebührenpflichtig, Betrag nicht genanntIHK-Seite, ohne Datum
IHK Berlin75,00 € für jede Prüfung: Basiskurs, Auffrischung, die drei Aufbaukurse und die Wiederholung50,00 €IHK-Seite, ohne Datum
IHK Düsseldorf„Prüfung ‚Basiskurs‘ und ‚Auffrischung‘“ 93,00 €, „Jede Prüfung nach einem Aufbaukurs“ 92,00 €, „Wiederholungsprüfung“ 62,00 €allgemeine Position „Ausstellung der Zweitschrift“ 31,00 €Gebührentarif, Neufassung vom 25. November 2025
IHK Region Stuttgart„Prüfung der Gefahrgutfahrer“ 95,00 €allgemeine Position „Ersatzausfertigung eines Prüfungsdokuments“ 5 bis 50 €Gebührentarif, in Kraft seit 1. Januar 2026
IHK Frankfurt am Main„Ablegung der Prüfung für Gefahrgutfahrer nach Teilnahme am jeweiligen Unterricht“ 115,00 €90,00 €Gebührentarif-Auszug, gültig ab 10. Februar 2026

Für die Basiskursprüfung reicht die Spanne bei diesen sieben Kammern damit von 57 bis 115 Euro. In Berlin, Braunschweig und Düsseldorf wird jede Prüfung einzeln berechnet; wer dort Basiskurs und Aufbaukurs Tank ablegt, zahlt zwei Gebühren. Die Informationsseite der IHK Region Stuttgart (Stand: 1. Januar 2025) nennt noch „derzeit 85,00 Euro“; der seit dem 1. Januar 2026 geltende Tarif sieht 95 Euro vor. Hinzu kommt die Lehrgangsgebühr, die der Schulungsveranstalter berechnet. Nach einem Hinweis der IHK Region Stuttgart kann es vorkommen, dass einzelne Veranstalter die IHK-Prüfungsgebühr mit der Lehrgangsgebühr abrechnen und darauf Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Lehrgangsgebühren nennt diese Seite nicht.

Bei Verlust stellt nach der IHK Braunschweig die IHK, bei der die Prüfung abgelegt wurde, gegen Gebühr eine Ersatzbescheinigung aus; die IHK Berlin tut das nur, wenn die letzte gültige Prüfung bei ihr bescheinigt wurde. Wo Tarif oder IHK-Seite einen eigenen Betrag für die Ersatzkarte nennen, liegt er in der Tabelle zwischen 42 und 90 Euro. Die IHKs in Schleswig-Holstein nennen 40 Euro, die IHK zu Essen 30 Euro (Stand ihrer Seite: April 2023).

ADR-Schein verlängern: Auffrischung in den letzten zwölf Monaten

Für die Verlängerung gibt es einen einzigen Auffrischungskurs „für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer“ (§ 2 Absatz 2 der Satzungen) mit mindestens 8 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 Unterrichtseinheiten praktischen Übungen; die Prüfung danach dauert 30 Minuten. Zugelassen wird nur, wer die Schulung lückenlos besucht hat und eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegt (§ 16 Absatz 3). Die IHK Frankfurt am Main: „Vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der ADR-Schulungsbescheinigung müssen Gefahrgutfahrer an einer Auffrischungsschulung teilgenommen und die entsprechende Prüfung bestanden haben (8.2.2.8.2 ADR).“ Maßgeblich ist nach derselben Seite das Gültigkeitsdatum „unter Punkt acht auf der Vorderseite“ der Karte.

Das neue Ablaufdatum hängt vom Tag der Prüfung ab. Wer Auffrischungsschulung und Prüfung „innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten vor Ablauf der Geltungsdauer“ abgeschlossen hat, dessen Bescheinigung ist nach § 24 Absatz 1 der Satzungen „ab Ablauf ihrer Gültigkeit zu verlängern. Ansonsten ist das Datum der Prüfung ‚Auffrischungsschulung‘ maßgebend.“ Die IHK Frankfurt am Main beschreibt die Wirkung so: „Die Zeitspanne vom Tag der bestandenen Prüfung bis zum Tag des Ablaufs der ADR-Schulungsbescheinigung wird zu den fünf Jahren für die Verlängerung hinzugerechnet.“ Wer früher prüft, verkürzt nach der IHK Berlin „im Ergebnis die Gültigkeit seiner ADR-Bescheinigung“.

Statt der Auffrischung darf auch die Erstschulung mit ihren Prüfungen besucht werden; für das Verlängerungsdatum gilt dasselbe (§ 24 Absatz 2). Fällt jemand durch die Auffrischungsprüfung, muss die Wiederholung nach der IHK Berlin ebenfalls „im Rahmen der Gültigkeit der ADR-Karte stattfinden“.

ADR-Schein abgelaufen: was dann gilt

Ohne rechtzeitige Auffrischung dürfen Fahrer nach der IHK Frankfurt am Main „keine Gefahrguttransporte in kennzeichnungspflichtigen Mengen (gem. Kapitel 1.1.3.6.3 ADR) durchführen. Für den weiteren Gefahrguttransport ist dann eine nochmalige Erstschulung notwendig.“ Gemeint sind der Basiskurs, die nötigen Aufbaukurse und alle zugehörigen Prüfungen, so die IHK zu Essen und die IHK Berlin. Die IHK Cottbus schreibt: „Der Besuch einer Auffrischungsschulung nach dem Ablauf des Gültigkeitsdatums der ADR-Bescheinigung ist nicht möglich.“

Eine Ausnahme sehen die Satzungen selbst vor. § 24 Absatz 1 lässt die Verlängerung auch „nach Ablauf (aufgrund einer Ausnahmegenehmigung)“ zu, dann ebenfalls ab dem alten Ablaufdatum. Als Rechtsgrundlage nennen die IHK zu Essen und die IHK Region Stuttgart § 5 GGVSEB: Nach dessen Absatz 1 können die nach Landesrecht zuständigen Stellen im Straßenverkehr „auf Antrag Ausnahmen von den Teilen 1 bis 9 – ausgenommen die Kapitel 1.8 und 1.10 – ADR“ zulassen, und zwar „für Beförderungen innerhalb Deutschlands“. Nach der IHK zu Essen kommt eine solche Fristverlängerung „nur in begründeten Fällen (z. B. längere Krankheit)“ in Betracht. Zuständig war nach ihrer Seite (Stand: April 2023) in Nordrhein-Westfalen der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW, in Baden-Württemberg nach der Seite der IHK Region Stuttgart (Stand: 1. Januar 2025) das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Genehmigung „berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an einer Auffrischungsschulung und der IHK-Prüfung“; gefahren werden darf erst nach bestandener Prüfung und mit der neuen Karte (IHK zu Essen, ebenso IHK Region Stuttgart).

Kontrolle: Mitführen und Bußgeld

Ein Fahrer, der die Bescheinigung nicht mitführt oder nicht aushändigt, handelt ebenso ordnungswidrig wie ein Beförderer, der einen Fahrer ohne gültige Bescheinigung einsetzt (§ 37 Absatz 1 Nummer 20 Buchstabe j und Nummer 6 Buchstabe f GGVSEB); nach § 10 Absatz 2 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes kann das mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Für die Praxis nennen die RSEB Regelsätze, „die von fahrlässiger Begehung, normalen Tatumständen und von mittleren wirtschaftlichen Verhältnissen ausgehen“; bei Vorsatz sind sie bis zum doppelten Satz zu erhöhen (Nr. 37.2).

Regelsätze nach Anlage 7 der RSEB vom 19. Juni 2025 (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog), bei fahrlässiger Begehung.
WerVerstoßRegelsatzLfd. Nr.
FahrerSchulungsbescheinigung nicht mitgeführt, bei der Kontrolle aber festgestellt, dass sie erteilt ist (Verwarnungsgeld)35 €S 11
FahrerSchulungsbescheinigung nicht mitgeführt, es fehlt der Basiskurs oder ein Aufbaukursje 350 €245.6.1, 245.6.2
FahrerEs fehlen Basis- und Aufbaukurs600 €245.6.3
FahrerBasis- und/oder Aufbaukurs seit bis zu 12 Monaten abgelaufen150 bis 350 €245.6.4
BefördererFahrer ohne gültige Bescheinigung eingesetzt, es fehlt der Basiskurs oder ein Aufbaukursje 800 €42.1, 42.2
BefördererEs fehlen Basis- und Aufbaukurs1.000 €42.3
BefördererBasis- und/oder Aufbaukurs seit bis zu 12 Monaten abgelaufen150 bis 600 €42.4

Die RSEB sind Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, ausgearbeitet mit den obersten Landesbehörden, und sie „sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden“. Für eine Bescheinigung, die länger als zwölf Monate abgelaufen ist, nennt der Katalog keinen eigenen Satz.

Ausländische Bescheinigungen und Umschreibung

Bescheinigungen aus anderen ADR-Vertragsstaaten gelten auch in Deutschland: „ADR-Bescheinigungen (ADR-Cards), die in einem ADR-Vertragsstaat ausgestellt sind, gelten in anderen ADR-Vertragsstaaten ebenfalls“ (IHK Braunschweig). Was das ADR selbst zur gegenseitigen Anerkennung und zum Kartenmuster regelt, erläutert ADR-Schulungsbescheinigung: Kurse, Prüfung und Gültigkeit.

Schulung und Prüfung in Deutschland finden auf Deutsch statt: Die Sprachregel steht in § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GGVSEB, und die Satzungen wiederholen sie für Schulung und Prüfung (§§ 8 und 15). Ob eine deutsche IHK die Bescheinigung eines anderen Staates verlängert, beantworten die hier ausgewerteten Satzungen und IHK-Seiten nicht ausdrücklich. Für die Zulassung zur Auffrischungsprüfung verlangen die Satzungen eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung, ohne nach dem ausstellenden Staat zu unterscheiden.

Eigens geregelt sind die ADR-Schulungsbescheinigungen des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums des Innern: Die IHK schreibt sie in eine IHK-Bescheinigung um (§ 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GGVSEB, §§ 1 und 22 Absatz 3 der Satzungen).

Was sich 2027 ändern kann

Zum 1. Januar 2027 ändern sich nach der gemeinsamen Seite der IHKs in Schleswig-Holstein „turnusgemäß die Vorschriften des ADR“: „Die ab 2027 geltenden Kurspläne sind ab 1. Januar 2027 für die Schulungen bindend.“ Außerdem liegen als PDF auf ihk.de eine Mustersatzung für die Kammern und die „DIHK - Leitlinie Online-Schulungen Gefahrgutfahrer“, beide mit Stand 22. Juli 2026. Anders als die geltenden Satzungen von Düsseldorf und Köln lässt die Mustersatzung neben dem Präsenzunterricht „Online-Schulungen mit praktischen Übungen“ zu; die praktischen Übungen bleiben „ausschließlich“ Präsenzunterricht (§ 8 Absatz 1). Fernschulungen sind auf 6 Unterrichtseinheiten am Tag und 10 Teilnehmer begrenzt, mit einer zweiten Person für die Technik auf 15 (§ 6 Absatz 3, § 10).

Nach der Leitlinie darf die Erstschulung in der Theorie als Fernschulung stattfinden, hybride Schulungen mit Teilnehmern in Präsenz und online sind dabei nicht zulässig. E-Learning ist nur für die Auffrischung vorgesehen und dort auf „Maximal 50 % der Schulung = 6 UE“ begrenzt. Zeitansätze, Prüfungstabelle und Verlängerungsregel übernimmt die Mustersatzung unverändert. Sie ist eine Vorlage für den Beschluss der Vollversammlung oder des Präsidiums einer Kammer; Beschluss- und Inkrafttretensdatum sind offen gelassen.

Was diese Seite nicht behandelt

Kursinhalte, Prüfungsumfang und Kartenmuster nach dem ADR stehen in ADR-Schulungsbescheinigung: Kurse, Prüfung und Gültigkeit, Fahrzeuge, orangefarbene Tafeln und freigestellte Mengen in ADR erklärt. Die Fahrerlaubnisklassen stehen in Lkw-Führerschein C1, C1E, C und CE, ihre Verlängerung in Lkw- und Busführerschein verlängern und die Grundqualifikation und Weiterbildung der Berufskraftfahrer in Berufskraftfahrerqualifikation erklärt. Die Schulung zum Gefahrgutbeauftragten, die Lehrgangsgebühren der Schulungsveranstalter und die Bußgeldpraxis einzelner Länder behandelt diese Seite nicht.

Kurz beantwortet

Was kostet der ADR-Schein?
Die Gebühr für die Basiskursprüfung reicht bei den sieben hier ausgewerteten IHKs von 57 Euro (IHK Nord Westfalen) bis 115 Euro (IHK Frankfurt am Main); die IHK Berlin verlangt 75 Euro je Prüfung, die IHK Düsseldorf 93 Euro für den Basiskurs und 92 Euro je Aufbaukurs. In Berlin, Braunschweig und Düsseldorf wird jede Prüfung einzeln berechnet. Hinzu kommt die Lehrgangsgebühr, die der Schulungsveranstalter berechnet.
Wie lange dauert der ADR-Schein?
Der Basiskurs umfasst mindestens 18 Unterrichtseinheiten Theorie und eine Unterrichtseinheit praktische Übungen zu je 45 Minuten; weil eine Schulung höchstens acht Unterrichtseinheiten am Tag umfassen darf, sind das rechnerisch mindestens drei Schulungstage. Die IHK-Prüfung danach dauert 45 Minuten. Der Aufbaukurs Tank kommt mit 12 plus 1, die Aufbaukurse Klasse 1 und Klasse 7 mit je 8 Unterrichtseinheiten hinzu (§ 6 der Satzungen der IHK Düsseldorf und der IHK Köln).
Wie verlängere ich meinen ADR-Schein?
Mit einer von der IHK anerkannten Auffrischungsschulung von mindestens 8 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 Unterrichtseinheiten praktischen Übungen und der bestandenen Auffrischungsprüfung, und zwar solange die alte Bescheinigung noch gilt. Liegt die Prüfung in den zwölf Monaten vor Ablauf, verlängert die IHK um fünf Jahre ab dem alten Ablaufdatum; liegt sie früher, zählen die fünf Jahre ab dem Tag der Auffrischungsprüfung (§ 24 der Satzungen).
Was passiert, wenn der ADR-Schein abgelaufen ist?
Nach Ablauf der fünf Jahre darf der Fahrer keine Gefahrgüter in kennzeichnungspflichtigen Mengen mehr befördern, und eine Auffrischung reicht grundsätzlich nicht mehr: Basiskurs, die nötigen Aufbaukurse und alle Prüfungen sind neu abzulegen. Nur in begründeten Fällen, etwa nach längerer Krankheit, kann die nach Landesrecht zuständige Stelle eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 GGVSEB erteilen, die die Teilnahme an Auffrischung und Prüfung erlaubt; Gefahrgut fahren darf der Fahrer erst wieder mit der neuen Karte.
Wie läuft die ADR-Prüfung bei der IHK ab?
Für den Basiskurs sind 30 Multiple-Choice-Fragen in 45 Minuten zu beantworten, von denen mindestens 25 richtig sein müssen; geprüft wird schriftlich, auf Deutsch und ohne Hilfsmittel. Der Aufbaukurs Tank hat 24 Fragen in 45 Minuten (20 richtig), die Aufbaukurse Klasse 1 und Klasse 7 und die Auffrischung je 15 Fragen in 30 Minuten (11 richtig). Wer nicht besteht, darf einmal ohne neue Schulung wiederholen.
Gilt ein ausländischer ADR-Schein in Deutschland?
Ja: ADR-Bescheinigungen, die in einem ADR-Vertragsstaat ausgestellt sind, gelten nach der IHK Braunschweig auch in den anderen Vertragsstaaten, also auch in Deutschland. Schulung und Prüfung in Deutschland finden nach § 14 Absatz 3 GGVSEB auf Deutsch statt. Ob eine deutsche IHK die Bescheinigung eines anderen Staates verlängert, regeln die hier ausgewerteten Satzungen und IHK-Seiten nicht ausdrücklich.

Quellen

  1. Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 242) — § 1 Abs. 3, § 5 Abs. 1, § 14 Abs. 3, § 19 Abs. 2 Nr. 6, § 28 Satz 1 Nr. 10 und § 37 Abs. 1 — gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  2. Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) — § 10 Ordnungswidrigkeiten (Stand: zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 2.3.2023 I Nr. 56) — gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  3. Hinweise: Verkündung, Konsolidierung und Standangaben bei Gesetze im Internet — gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz)
  4. Richtlinien zur Durchführung der GGVSEB und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (RSEB) vom 19. Juni 2025, Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 2207 — Nr. 8-4.S, Nr. 37.2 und Anlage 7 (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog) — Bundesministerium für Verkehr, 19 Jun 2025
  5. Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen, beschlossen und in Kraft am 26. Mai 2020 — Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, 26 May 2020
  6. Satzung für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen, beschlossen am 10. April 2018, in Kraft am 1. Mai 2018 — Industrie- und Handelskammer zu Köln, 1 May 2018
  7. Neufassung der Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen, Bekanntmachung vom 11. Januar 2019 — § 6 — Industrie- und Handelskammer zu Berlin, 11 Jan 2019
  8. Mustersatzung betreffend die Schulung der Gefahrgutfahrer, Stand 22. Juli 2026 (Vorlage, Beschluss- und Inkrafttretensdatum offen) — IHK-Organisation (PDF auf ihk.de), 22 Jul 2026
  9. DIHK - Leitlinie Online-Schulungen Gefahrgutfahrer, Stand 22. Juli 2026 — DIHK (PDF auf ihk.de), 22 Jul 2026
  10. Kursplan Basiskurs für die Schulung der Gefahrgutfahrer/-innen nach Kapitel 8.2 ADR, Stand 01/2025 (Erläuterungen) — DIHK, veröffentlicht von der IHK Berlin
  11. Kursplan Auffrischungsschulung für die Schulung der Gefahrgutfahrer/-innen nach Kapitel 8.2 ADR, Stand 01/2025 (Erläuterungen) — DIHK, veröffentlicht von der IHK Berlin
  12. Gültigkeit und Verlängerung von ADR-Bescheinigungen (Informationsseite) — IHK Frankfurt am Main
  13. Gebührenordnung, Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebührentarif), Auszug Fachkundeprüfungen im Verkehr, gültig ab 10. Februar 2026 — Nr. 6.2.5 und 6.2.6 — IHK Frankfurt am Main
  14. Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung), Neufassung vom 25. November 2025 — Nr. 2.3.1 und 6.1.4 — Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf, 25 Nov 2025
  15. Gefahrgutfahrer - Prüfung (Informationsseite, Gebühren ab 1. Januar 2026) — Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
  16. Neufassung von Gebührenordnung und Gebührentarif, beschlossen am 11. Dezember 2025, in Kraft am 1. Januar 2026 — Teil D Nr. 3.4 und Teil K Nr. 1 — IHK Region Stuttgart, 11 Dec 2025
  17. Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Informationsseite, Stand: 1. Januar 2025) — IHK Region Stuttgart, 1 Jan 2025
  18. Gebührenverzeichnis, gültig ab 1. Januar 2026 — Nr. 3.3.4 und 3.3.5 — Industrie- und Handelskammer Koblenz, 1 Jan 2026
  19. Gefahrgutfahrer – Schulung und Prüfung (Informationsseite mit Auszug aus dem Gebührentarif, Nr. 4.4 und 4.5) — IHK Nord Westfalen
  20. Prüfung Gefahrgutfahrer (Informationsseite) — IHK Berlin
  21. Gefahrgutfahrer/-in (ADR) (Informationsseite) — IHK Braunschweig
  22. Gefahrgutfahrer (Informationsseite, Stand: 17. April 2023) — IHK zu Essen, 17 Apr 2023
  23. Gefahrgutfahrerschulung (gemeinsame Informationsseite der IHKs Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck) — IHK Schleswig-Holstein
  24. Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (Informationsseite) — IHK Cottbus