Wer an Hochvolt-Lkw und -Bussen arbeiten darf
Wen die deutsche DGUV Information an Hochvolt-Fahrzeugen arbeiten lässt, Stufe für Stufe mit den Mindest-Unterrichtseinheiten, und was britisches Recht und das IMI-Programm TechSafe sagen.

In Deutschland besagt die DGUV Information 209-093 (August 2021), dass Arbeiten am Hochvoltsystem eines Fahrzeugs im spannungsfreien Zustand nur von einer „Fachkundigen Person Hochvolt“ (FHV, Stufe 2S) oder unter Leitung und Aufsicht einer FHV ausgeführt werden dürfen, und sie ordnet Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvolt-Komponenten der Stufe 3S zu. Das Dokument ist eine Handreichung, die auf einer verbindlichen deutschen Unfallverhütungsvorschrift aufbaut, und keine Vorschrift; eine EU-Regel ist es nicht. In Großbritannien verlangt das Gesetz allgemein Kompetenz (Regulation 16 der Electricity at Work Regulations 1989), und das TechSafe-Programm des IMI ist freiwillig (Opt-in), wobei das IMI eine Verpflichtung fordert.
Diese Seite sagt, wer die Arbeit ausführen darf, nicht wie sie ausgeführt wird: Sie beschreibt kein Arbeitsverfahren, keine Schritte zum Freischalten und keine Reparatur. Die Vorschriften anderer Länder wurden für diese Seite nicht gelesen, sie sagt daher weder in die eine noch in die andere Richtung etwas über sie. Die regelmäßige Prüfung der Verkehrssicherheit ist ein eigenes Regime, behandelt in Hauptuntersuchung und Straßenkontrollen, und der Zugang zu den Reparaturinformationen eines Herstellers hat eine eigene Seite, Recht auf Reparaturinformationen.
Zwei Länder, zwei Arten von Regeln
In Deutschland ist die für diese Seite gelesene verbindliche Vorschrift die DGUV Vorschrift 3, die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997. Nach § 3 Absatz 1 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass solche Anlagen und Betriebsmittel „nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Nach § 2 Absatz 3 gilt als Elektrofachkraft, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Dieser Text spricht von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln und erwähnt, wie für diese Seite gelesen, keine Fahrzeuge. Die Verbindung zu Fahrzeugen stellt die DGUV Information her: Ihr Vorwort sagt, dass nach den Festlegungen der DGUV Vorschrift 3 und 4 elektrotechnische Arbeiten (Errichten, Ändern und Instandhalten) nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht ausgeführt werden dürfen und dass die von ihr beschriebene „Fachkundige Person Hochvolt“ (FHV) eine Elektrofachkraft nach diesen Vorschriften für das elektrotechnische Teilgebiet Hochvoltsysteme ist. Gelesen wurde für diese Seite nur die Vorschrift 3; die Vorschrift 4 wird hier nur so zitiert, wie die DGUV Information sie zitiert.
Bei der Schrift handelt es sich um die DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“, Ausgabe August 2021, herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Kooperation mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Die DGUV beschreibt ihr eigenes Regelwerk so: Die DGUV Vorschriften sind die rechtsverbindlichen Unfallverhütungsvorschriften, während ihre Regeln, Informationen und Grundsätze den Unternehmern und Versicherten als Hilfsmittel bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten dienen, und eine DGUV Information enthält „Hinweise und Empfehlungen“. Das Vorwort sagt, die Schrift beschreibe, wie Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren „können“ und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf bestimmt werden kann; der Katalogeintrag der DGUV ergänzt, sie lege „Mindestanforderungen“ zu Inhalt und Umfang des Qualifizierungsbedarfs fest und beschreibe die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen sowohl für Forschung, Entwicklung und Produktion als auch für Servicewerkstätten.
Unter den Gesetzen und Vorschriften, die die Verantwortung des Unternehmers für sicheres Arbeiten beschreiben, nennt die Schrift das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, und unter den Pflichten des Unternehmers nennt sie, sicherzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Beschäftigte Arbeiten an den Hochvoltsystemen von Fahrzeugen durchführen. Die folgenden Stufen sind daher die Mindestanforderungen einer deutschen Handreichung; diese Seite stellt sie nicht als gesetzliche Anforderung dar.
Der Publikationskatalog der DGUV, am 29. September 2026 aufgerufen, gibt als Ausgabedatum der deutschen Ausgabe 2021.08 und als frühere Nummer DGUV Information 200-005 an. Die Änderungsliste der Ausgabe gegenüber der Version von 2012 nennt unter anderem eine neue DGUV Nummer und dass das Stufenmodell nun auch den Servicebereich abdeckt. Die englische Übersetzung trägt das Datum Juni 2023; sie erklärt „No liability is accepted for translation errors.“ und versucht nicht, die Bezeichnungen der „Fachkundigen Personen“ zu übersetzen, weshalb diese Seite dem deutschen Original folgt und die deutschen Bezeichnungen beibehält.
Was als Hochvolt gilt und welche Fahrzeuge
Die DGUV Information definiert Hochvolt unter Verweis auf UNECE R100 als Spannungen über 60 V und bis 1.500 V Gleichspannung (DC) oder über 30 V und bis 1.000 V Wechselspannung (AC) in der Fahrzeugtechnik, besonders in der Hybrid- und Brennstoffzellentechnologie sowie bei batterieelektrischen Fahrzeugen. Das ist der Wortlaut der DGUV; der Text von UNECE R100 selbst wurde für diese Seite nicht geöffnet.
Ihre Definition der „Landfahrzeuge“ nennt unter anderem Personen- und Lastkraftwagen, Omnibusse und Anhängefahrzeuge. Der Anwendungsbereich umfasst die Qualifizierung von Personen, die Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen und deren Komponenten ausführen, und grundsätzlich auch Arbeiten an Auf- und Anbaugeräten, die direkt mit dem Hochvoltsystem verbunden sind und über die gleichen Schutzmaßnahmen verfügen. Die Schrift führt auf, was sie nicht beschreibt:
- spurgeführte Fahrzeuge, zum Beispiel Bahnen und Oberleitungsbusse; Oberleitungsbusse als Busbauart behandelt Stadtbusantriebe;
- Auf- und Anbaugeräte und Arbeitsmittel von Fahrzeugen, die unter die Maschinenrichtlinie fallen und Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) erfordern;
- elektrische Niederspannungsanlagen auf Fahrzeugen, die unter VDE 0100 fallen, zum Beispiel 230-V-Steckdosen in Bussen;
- Fahrzeuge, die während der Nutzung dauerhaft an das Stromnetz angeschlossen sind, zum Beispiel Erdbaumaschinen;
- Wasser- und Luftfahrzeuge.
Neben den Stufen der Schrift können weitere Qualifikationsanforderungen bestehen: Sie nennt als Beispiele die Fachkunde für Arbeiten an Gasfahrzeugen, die eingeschränkte Fachkunde P1 für pyrotechnische Rückhaltesysteme und die Sachkunde für Klimaanlagen.
Vier Stufen für Serienfahrzeuge im Servicebereich: S, 1S, 2S, 3S
Für Serienfahrzeuge geht die Schrift von der Beobachtung aus, dass von den verbauten Hochvolt-Komponenten unter normalen Bedingungen keine elektrische Gefahr ausgeht, dass bei Reparatur- oder Servicearbeiten aber dennoch unter Spannung stehende Teile berührt werden können und dass die Gefährdung bei Unfallfahrzeugen mit Hochvolt-Komponenten höher ist (Abschnitt 5.1.1). Sie legt vier Stufen fest (Abbildung 13).
| Stufe | Bezeichnung | Arbeiten, die die Abbildung zuordnet |
|---|---|---|
| S | Sensibilisierte Person | Bedienen von Fahrzeugen |
| 1S | Fachkundig unterwiesene Person (FuP) | Allgemeine Arbeiten |
| 2S | Fachkundige Person (FHV) | Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand |
| 3S | Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten | Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvolt-Komponenten; die Beispiele der Abbildung sind Fehlersuche und Bauteile unter Spannung tauschen |
S. Für das Bedienen von Hochvolt-Fahrzeugen ist es nach der Schrift „ausreichend“, die Beschäftigten auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinzuweisen und zu den dabei zu beachtenden Besonderheiten zu unterweisen. Nach ihrer Definition umfasst das Bedienen alles, was zum Führen eines Fahrzeugs erforderlich ist, und schließt das Anschließen an Ladeeinrichtungen und das Nachfüllen von Betriebsstoffen ein. Sie rechnet auch Servicearbeiten dazu, deren elektrische Gefährdung mit dem Bedienen durch den Fahrer vergleichbar ist, mit diesen Beispielen: Wechseln der Scheibenwischerblätter und Auffüllen von Wischwasser; spezielle Verfahren zum Aufrüsten der Fahrzeuge (ihr Beispiel ist die Vorbereitung der Fahrzeuge in Verkehrsbetrieben); Nutzen bekannter Befüllanschlüsse, etwa für Motoröl und Kühlwasser; und Benutzen von Bedienelementen mit neuen Symbolen und Gefahrenkennzeichnungen oder neuen Anschlüssen, etwa der Ladevorrichtung am Fahrzeug. Auch Innen- und Außenreinigung zählen zum Bedienen. Fahrerinnen und Fahrer sind für die zusätzlichen Gefährdungen zu sensibilisieren, die bei Unfällen, Beschädigungen und beim Bergen/Abschleppen auftreten können, und in zusätzliche Bedienelemente wie einen Not-Aus-Schalter am Fahrarbeitsplatz einzuweisen; die Sensibilisierung kann vom Unternehmer oder von einer geeigneten Person, zum Beispiel einer FuP, durchgeführt werden.
1S. Nach der Schrift darf eine FuP allgemeine Arbeiten am Fahrzeug ausführen, die nicht unmittelbar das Hochvoltsystem betreffen; ihre Beispiele sind Karosseriearbeiten, Öl- und Radwechsel, Arbeiten an der konventionellen Bremsanlage in der Nähe von Radnabenmotoren, Arbeiten neben den Hochvolt-Leitungen an der Lenkung, dem Verbrennungsmotor oder den Achsen und Arbeiten am konventionellen Bordnetz bis 30 V AC und 60 V DC. Sie muss von einer FHV zu den Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln unterwiesen werden; Inhalt der Unterweisung muss auch sein, dass Arbeiten an den Hochvolt-Komponenten „unzulässig“ sind, und die Unterweisung muss dokumentiert werden. An anderer Stelle (Abschnitt 3.1) sagt die Schrift, eine FuP dürfe an Hochvoltsystemen und -komponenten nicht „eigenverantwortlich“ arbeiten und Arbeiten am Hochvoltsystem im spannungsfreien Zustand nur unter Leitung und Aufsicht einer FHV ausführen.
2S. Die erfolgreiche Qualifizierung auf dieser Stufe befähigt die FHV nach der Schrift, „selbstständig und sicher“ an Hochvoltsystemen zu arbeiten. Als Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand zählt sie alle Arbeiten an spannungsfreien Hochvoltsystemen und -komponenten oder in deren Gefährdungsbereich; ihre Beispiele sind das Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen. Ihre Regel lautet, dass solche Arbeiten „nur von Fachkundigen Personen (FHV) oder unter Leitung und Aufsicht einer FHV“ durchgeführt werden dürfen und dass Leitung und Aufsicht für Arbeiten an Hochvoltsystemen mindestens von einer FHV übernommen werden muss. Die Schrift sagt, die FHV müsse in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen; diese Seite beschreibt diese Schritte nicht. Wo die Gefährdungsbeurteilung oder die Herstellervorgabe das Spannungsfreischalten nötig macht, geschieht es nach der Schrift nur unter Leitung und Aufsicht einer Person der Stufe 2S (Abbildung 12).
3S. Die Qualifikation 3S erlaubt nach der Schrift die Fehlersuche an unter Spannung stehenden Hochvolt-Komponenten, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann; dasselbe gelte für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und für Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial. Die Bedingungen für 3S stehen im nächsten Abschnitt.
Neue Fahrzeugtypen. Die Unterweisung weiterer Personen durch eine FHV zu den Gefahren von Hochvoltsystemen ist nach der Schrift immer dann durchzuführen, wenn an neuen Fahrzeugtypen oder an Fahrzeugen gearbeitet werden soll, die mit neuen Hochvoltsystemen oder -komponenten ausgerüstet sind, und sie muss immer von einer FHV durchgeführt und dokumentiert werden. Ergänzend heißt es, dass Unternehmerinnen und Unternehmer oder die von ihnen beauftragten Führungskräfte sicherstellen müssen, dass für Arbeiten an Hochvolt-Komponenten nur fachkundige Personen eingesetzt werden, die die Gefahren richtig beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen können (Abschnitt 5.1.1).
Mindestumfang der Qualifizierung für 1S, 2S und 3S
Die Einheit in der Schrift ist die UE (Unterrichtseinheit), definiert als 45 Minuten; die englische Übersetzung nennt sie „teaching period“ (TP) gleicher Länge. Die Schrift schreibt die Werte als Mindestwerte („mindestens“), die von Art und Umfang der Arbeiten abhängen, und sagt, der Umfang einer Qualifizierung hänge vom Grad der elektrischen Gefährdung und von den Vorkenntnissen der Beschäftigten ab.
| Stufe und Einstieg | Adressaten | Mindestumfang |
|---|---|---|
| 1S | Personen, die allgemeine Arbeiten am Fahrzeug ausführen | Unterweisung durch eine FHV, mindestens 2 UE |
| 2S, Einstieg A | Personen mit technischer Ausbildung, aber ohne elektrotechnische Vorkenntnisse | Mindestens 80 UE, davon mindestens 8 UE Praxis |
| 2S, Einstieg B | Personen mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Fahrzeugbereich, zum Beispiel in der Kfz-Elektrik, Kfz-Mechatronik, Kfz-Mechanik oder Land- und Baumaschinenmechatronik | Mindestens 16 UE, davon mindestens 8 UE Praxis |
| 2S, Einstieg C | Personen mit theoretischen elektrotechnischen Kenntnissen | Individuell ermittelt, einschließlich mindestens 8 UE Praxis |
| 3S | Personen, die die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen | Mindestens 24 UE, davon mindestens 16 UE Praxis |
Für Einstieg A lautet der Wortlaut der Schrift „mindestens 80 UE (davon mindestens 8 UE Praxis)“. Achtzig UE zu je 45 Minuten sind 3.600 Minuten oder 60 Stunden; diese Umrechnung ist unsere Rechnung und keine Angabe der Schrift. Die Schrift sagt, die Maßnahme sei so zu gestalten, dass alle Teilnehmenden praktische Übungen durchführen müssen, und die Fachkunde sei durch eine Prüfung nachzuweisen und zu dokumentieren (Anhang 8 enthält ein Beispiel).
Für 3S muss nach der Schrift vor Beginn der Maßnahme nachgewiesen werden, dass die Person:
- mindestens eine Qualifikation nach Stufe 2S besitzt;
- „mindestens 18 Jahre alt“ ist;
- eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung hat, 9 UE nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“.
Sie fügt hinzu, dass sichergestellt sein muss, dass die Person keine gesundheitlichen Einschränkungen hat, die bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvolt-Komponenten zu Gefährdungen führen können, mit Implantatträgern und Epilepsie als Beispielen, und dass die Beschäftigten „zeitnah vor der Ausbildung“ mindestens einjährige praktische berufliche Erfahrung im Kfz- oder Elektrobereich besitzen müssen, was zum Beispiel eine Berufsausbildung in der Kfz-Mechatronik erfüllt. Weil Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvolt-Komponenten grundsätzlich („grundsätzlich“) gefährliche Arbeiten nach § 8 der DGUV Vorschrift 1 sind, ist „in der Regel“ eine zweite Person erforderlich, die mindestens eine FuP und in Erster Hilfe ausgebildet sein muss. Für Inhaber von 2S ohne Ausbildung im Kfz- oder Elektrobereich sagt die Schrift, dass ihre vorhandenen Kenntnisse geprüft werden müssen, um zu entscheiden, welche zusätzlichen Kenntnisse für 3S erforderlich sind.
Wann eine Berufsausbildung schon zählt
Die Schrift nennt, welche Berufsausbildung eine Stufe mitbringt:
- Kfz-Mechatronik nach der Verordnung vom 14. Juni 2013 in den Schwerpunkten Personenkraftwagentechnik, Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik und Karosserietechnik: Der erfolgreiche Abschluss ergibt „die Fachkunde nach Stufe 2S“. Abbildung 12 sagt dasselbe in einer Zeile: Alle Kfz-Mechatronikerinnen und Kfz-Mechatroniker, die nach der neuen Ausbildungsverordnung 2013 ausgebildet wurden, besitzen 2S bereits.
- Kfz-Mechatronik mit dem Schwerpunkt „System- und Hochvolttechnik“: Der erfolgreiche Abschluss ergibt Stufe 3S.
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und -mechanikerinnen nach der FzMechAusbV vom 10. Juni 2014 in den Fachrichtungen Karosserieinstandhaltungstechnik und Karosserie- und Fahrzeugbautechnik: Die Schrift nennt Stufe 2S für diejenigen, die drei Bedingungen zugleich erfüllen, nämlich die abgeschlossene Ausbildung, eine „einwöchige überbetriebliche Ausbildung“ und eine bestandene Sachkundeprüfung im Bereich „Hochvolttechnik“.
Die Gleichstellung ist eine Aussage der DGUV Information. Die Ausbildungsverordnung selbst trägt auf gesetze-im-internet.de am 29. September 2026 das Datum 14. Juni 2013 („Ausfertigungsdatum“) und zeigt „Geändert durch Art. 2 V v. 27.1.2014 I 90“; ihr § 3 führt fünf Schwerpunkte auf: Personenkraftwagentechnik, Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik, System- und Hochvolttechnik und Karosserietechnik. Die gelesenen Stellen sagen nichts über Ausbildungen, die vor der Verordnung von 2013 abgeschlossen wurden.
2E ist nicht 2S: Entwicklung und Produktion
Die Schrift ist in zwei Zweige gegliedert. Ihr Vorwort teilt sie in Abschnitte, darunter „Qualifizierungsbedarf in Forschung, Entwicklung und Produktion“ und „Qualifizierungsbedarf in Servicewerkstätten“. Der erste Zweig verwendet den Buchstaben E (Stufen E, 1E, 2E und 3E, Abbildung 8, „Qualifizierungsstufen für Arbeiten vor Produktionsstart“); der zweite besteht aus den S-Stufen oben.
Die Trennlinie ist SoP, der Start of Production, den die Schrift als den Beginn der Serienproduktion definiert, bei der die Montage nach standardisierten Arbeitsverfahren erfolgt und die Entwicklungsphase sowie die Prototyp- oder Vorserienfertigung abgeschlossen sind. Die Schrift sagt, beim Einsatz von FHV sei zu berücksichtigen, ob sie für Arbeiten innerhalb des Projektierungs- und Entwicklungsprozesses (vor SoP), der Montage des Hochvoltsystems oder für Servicearbeiten an Serienfahrzeugen (nach SoP) qualifiziert sind, und den Arbeitsbereich, in dem sie tätig sein können, könne man den Qualifizierungsnachweisen und Zertifikaten entnehmen.
Stufe 2E hat eigene Mindestwerte: Einstieg A „mindestens 100 UE (davon mindestens 16 UE Praxis)“, B „mindestens 48 UE (davon mindestens 16 UE Praxis)“, C „mindestens 24 UE (davon mindestens 16 UE Praxis)“ und D individuell ermittelt mit mindestens 16 UE Praxis. Das sind nicht die 2S-Zahlen von oben. Auch die Gruppe bei Einstieg C unterscheidet sich: In 2E sind es Personen mit elektrotechnischer Ausbildung, zum Beispiel Industrieelektroniker, Elektromonteure und Elektroingenieure, in 2S dagegen Personen mit theoretischen elektrotechnischen Kenntnissen. Stufe 3E trägt dieselben Zahlen wie 3S („mindestens 24 UE Präsenzschulung (davon mind. 16 UE Praxis)“), ist aber eine eigene Stufe.
Pannenhilfe, Bergung und Lebensende des Fahrzeugs
Drei Stellen der Schrift nennen, wer außerhalb der Werkstatt tätig werden darf:
- Pannenhilfe an Fahrzeugen mit Hochvoltsystem erfordert eine Qualifikation aus den Stufen für Serienfahrzeuge nach Abbildung 13, „mindestens jedoch“ Stufe 1S (Abschnitt 5.2).
- Rettungs- und Bergepersonal braucht nach Abschnitt 5.1.3 mindestens eine Qualifikation als FuP; bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person hinzuzuziehen (Abschnitt 5.3).
- Verschrotten, Verwerten und Recycling (Abschnitt 5.4): Das Hochvoltsystem ist von einer FHV unter Beachtung der konkreten Herstelleranweisungen sicher freizuschalten. Müssen Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvolt-Komponenten durchgeführt werden, als Beispiel wird das Zerlegen des Energiespeichers genannt, ist Stufe 3S erforderlich.
Eine Muster-Gefährdungsbeurteilung in Anhang 1 der Schrift, gekennzeichnet mit „©BGHM“ und „Stand: 05.11.2019“, führt aus, dass Arbeiten an Ladesäulen und vergleichbaren Anlagenteilen sowie an der Gebäudeinstallation elektrotechnische Arbeiten sind, die „nicht durch eine Fachkundige Person Hochvolt (FHV) durchgeführt werden dürfen“. Das ist ein Beispiel innerhalb der Schrift, nicht Teil ihres Haupttextes.
Wer zertifiziert und wie die Qualifikation aktuell bleibt
Die Schrift sagt, die Qualifizierung der Beschäftigten müsse von Personen durchgeführt werden, die das erforderliche Wissen auf dem Fachgebiet, didaktisches Können und Erfahrung in der Erwachsenenbildung haben; die erfolgreiche Teilnahme müsse nachvollziehbar unter Angabe der vermittelten Inhalte dokumentiert werden; und Aus- und Fortbildungsmaßnahmen könnten intern oder von externen Ausbildungsträgern durchgeführt werden. Die Unfallversicherungsträger zertifizieren weder Lehrgänge noch Bildungsträger: Die englische Übersetzung gibt das wieder als „Accident insurers do not provide certification of training courses or educational institutions.“ Das Musterzertifikat 2S in Anhang 8 hat Unterschriftsfelder für „Ausbildungsträger/in“ und „Lehrgangsleitung“ und lautet: „Diese Qualifizierungsmaßnahme erfüllt die Mindestanforderungen der DGUV Information 209-093.“
Zum Nachweis der Befähigung kann der Unternehmer auf berufliche Qualifikationen, bereits gesammelte Berufspraxis (Zeugnisse und Ähnliches), Sachkunde sowie besondere Einweisung und Unterweisung zurückgreifen, und die Aktualität der Befähigung muss sichergestellt werden („Aktualität der Befähigung“). Nach erfolgreicher Qualifikation sind die Fachkenntnisse nach der Schrift durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten; die gelesenen Stellen nennen keinen Zeitabstand in Jahren. Die Musterbescheinigung 1S in Anhang 7 hält fest, dass die Unterweisung den Unternehmer nicht von der Pflicht zur wiederkehrenden Unterweisung nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 entbindet.
Großbritannien: eine allgemeine Rechtspflicht und ein freiwilliges Programm
Die Rechtspflicht. Regulation 16 der Electricity at Work Regulations 1989 (S.I. 1989/635) mit der Überschrift „Persons to be competent to prevent danger and injury“ besagt, dass niemand bei einer Arbeit eingesetzt werden darf, bei der technisches Wissen oder technische Erfahrung notwendig ist, um Gefahren („technical knowledge or experience is necessary to prevent danger“) oder gegebenenfalls Verletzungen zu verhüten, es sei denn, die Person besitzt dieses Wissen oder diese Erfahrung oder steht unter „such degree of supervision as may be appropriate“, also einer Aufsicht in dem Maß, das mit Blick auf die Art der Arbeit angemessen ist. Sie nennt keine Qualifikation, keine Stundenzahl und keine Stufe. legislation.gov.uk verzeichnet sie als in Kraft seit dem 1. April 1990 mit einem Geltungsbereich England, Wales und Schottland, und Regulation 3(1)(a) legt die Pflichten der Regulations jedem Arbeitgeber und Selbstständigen auf, soweit sie Angelegenheiten betreffen, die ihrer Kontrolle unterliegen.
Die Health and Safety Executive. Ihre Seite zu Elektro- und Hybridfahrzeugen (Fußzeile: aktualisiert am 8. Mai 2025) sagt, dass für einen sicheren Umgang mit diesen Fahrzeugen zusätzliche Fähigkeiten und Schulung nötig sein werden und dass die erforderlichen Kompetenzniveaus je nach Art der Arbeit „will vary greatly“. Sie nennt vier Arbeitskategorien: Fahrzeugaufbereitung, Verkauf und andere Tätigkeiten mit geringerem Risiko; Einsatz bei Zwischenfällen einschließlich Rettungsdiensten und Fahrzeugbergung; Wartung und Reparatur ohne elektrische Hochvoltsysteme; und Arbeiten an elektrischen Hochvoltsystemen. Diese Seite stellt die vier Kategorien nicht neben die DGUV-Stufen; es sind getrennte Listen getrennter Stellen. HSE bezeichnet für Elektro- und Hybridfahrzeuge Gleichspannungen (dc) zwischen 60 und 1.500 Volt als „high voltage“ und vermerkt, dass Hochvolt in anderen Branchen anders definiert ist, und zu Qualifikationen und Schulung verweist sie die Leser für weitere Informationen auf die Awards des IMI.
Das freiwillige Programm. Das Institute of the Motor Industry (IMI) beschreibt IMI TechSafe auf einer am 29. September 2026 gelesenen Seite als „a recognition of skills, qualification achievements and a commitment to CPD“ innerhalb des IMI Professional Register. Jeder kann die Anerkennung erhalten, mit einem gültigen Abschluss einer vom IMI zugelassenen Qualifikation oder eines vom IMI akkreditierten Produkts sowie durch den Beitritt zur IMI-Mitgliedergemeinschaft und zum IMI Professional Register; sobald eine gültige Einstiegsqualifikation oder IMI-Akkreditierung abgeschlossen ist, reicht die Person einen „opt-in request“ ein. Die Anerkennung wird über bestimmte CPD-Anforderungen in einem dreijährigen CPD-Zyklus aufrechterhalten. Es gibt drei TechSafe-Kategorien: Electric Vehicle, Advanced Driver Assistance Systems (ADAS) und Hydrogen Vehicles; anrechenbare Abschlüsse für Wasserstofffahrzeuge „will be added when they become available“. Die Liste der anrechenbaren Abschlüsse unter der Überschrift „Electric and Hybrid Vehicle Category“ auf der Seite enthält drei Qualifikationen, deren Bezeichnung schwere Fahrzeuge nennt:
- IMI Level 2 Award in Preparing Heavy Electric/Hybrid Vehicles for Repair;
- IMI Level 3 Award in Heavy Electric/Hybrid Vehicle System Repair and Replacement;
- IMI International Level 4 Fault Diagnosis, Testing and Repair of Heavy Electric / Hybrid Vehicles and Components.
Die Forderung nach einer Pflicht. Der Artikel des IMI vom 2. Juni 2026, „What is IMI TechSafe and why should it be mandated?“, beschreibt TechSafe als den Standard des IMI, um zu zeigen, dass ein Techniker über die richtigen Fähigkeiten verfügt, um an modernen Fahrzeugen sicher zu arbeiten, sagt „there isn’t yet a consistent, nationwide standard in place“ und sagt, das IMI rufe die Regierung auf („calling on the government“), TechSafe in vier Schlüsselbereichen des Automobilsektors verpflichtend zu machen: vernetzte Fahrzeuge; automatisierte Fahrzeugtechnik, einschließlich ADAS und Sensorkalibrierung; Elektrofahrzeuge, bei denen laut IMI Hochvoltsicherheit und Batteriezustand wesentlich sind; und alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff. Zuvor, am Donnerstag, dem 14. Mai 2026, veranstaltete das IMI eine politische Podiumsdiskussion zur Zukunft der Sicherheit der Beschäftigten im Automobilsektor (Pressemitteilung vom 19. Mai 2026), an der der Shadow Secretary of State for Transport teilnahm, ein Schattenposten und kein Regierungsminister. Das sind Forderungen einer Branchenorganisation. Die gelesenen Quellen beschreiben TechSafe als freiwillig (Opt-in), und keine von ihnen nennt eine Verpflichtung.
Kurz beantwortet
- Was ist Stufe 2S bei Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen in Deutschland?
- Stufe 2S ist die Stufe, die die DGUV Information 209-093 Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand an Serienfahrzeugen zuordnet; ihr Inhaber ist eine „Fachkundige Person Hochvolt“ (FHV). Die Schrift bezeichnet die FHV als Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 und 4 für das elektrotechnische Teilgebiet Hochvoltsysteme und sagt, Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand dürften nur von FHV oder unter Leitung und Aufsicht einer FHV ausgeführt werden. Es ist eine deutsche Handreichung vom August 2021, keine EU-Vorschrift.
- Wie viele Stunden Schulung verlangt Stufe 2S?
- Für Einstieg A, den für Personen mit technischer Ausbildung, aber ohne elektrotechnische Vorkenntnisse, nennt die DGUV Information 209-093 mindestens 80 UE, davon mindestens 8 UE Praxis. Eine UE dauert 45 Minuten, 80 UE sind also 60 Stunden, unsere Rechnung. Einstieg B braucht mindestens 16 UE, davon mindestens 8 UE Praxis; für Einstieg C wird der Umfang individuell ermittelt und enthält mindestens 8 UE Praxis. Die Schrift schreibt diese Werte als Mindestwerte, die von Art und Umfang der Arbeiten abhängen, und sagt, die Fachkunde sei durch eine Prüfung nachzuweisen.
- Zählt eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker als Stufe 2S?
- Nach der DGUV Information 209-093 ja, und zwar für vier der fünf Schwerpunkte der Ausbildungsverordnung vom 14. Juni 2013: Personenkraftwagentechnik, Nutzfahrzeugtechnik, Motorradtechnik und Karosserietechnik; wer die Ausbildung in einem davon abgeschlossen hat, besitzt die Fachkunde der Stufe 2S. Der Abschluss des Schwerpunkts System- und Hochvolttechnik ergibt Stufe 3S. Die Gleichstellung ist eine Aussage der DGUV Information, und sie nennt für den Kfz-Mechatroniker nur die Verordnung von 2013.
- Was ist vor der Qualifizierung zu Stufe 3S nötig?
- Vor Beginn der Maßnahme muss nach der DGUV Information 209-093 nachgewiesen werden, dass die Person mindestens eine Qualifikation der Stufe 2S besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und eine Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung abgeschlossen hat (9 UE nach DGUV Information 204-022). Außerdem verlangt sie, dass die Person keine gesundheitlichen Einschränkungen hat, die bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Komponenten zu Gefährdungen führen könnten, mit Implantatträgern und Epilepsie als Beispielen, und mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung im Kfz- oder Elektrobereich zeitnah vor der Ausbildung. Der 3S-Lehrgang umfasst mindestens 24 UE, davon mindestens 16 UE Praxis, und „in der Regel“ ist für Arbeiten an unter Spannung stehenden Komponenten eine zweite Person erforderlich.
- Ist IMI TechSafe im Vereinigten Königreich verpflichtend?
- Nein. In den gelesenen Quellen findet sich keine Verpflichtung. IMI TechSafe wird als freiwillige Anerkennung (Opt-in) innerhalb des IMI Professional Register beschrieben, die über CPD in einem dreijährigen Zyklus aufrechterhalten wird, und der Artikel des IMI vom 2. Juni 2026 ist ein Aufruf an die Regierung, sie in vier Bereichen verpflichtend zu machen, darunter Elektrofahrzeuge. Ein Aufruf ist eine Forderung, keine Vorschrift. Die für diese Seite gelesene Rechtsvorschrift für England, Wales und Schottland ist die allgemeine Kompetenzregel in Regulation 16 der Electricity at Work Regulations 1989, die keine Qualifikation nennt.
- Deckt die DGUV Information 209-093 Oberleitungsbusse ab?
- Nein. Die Schrift beschreibt die Qualifizierung für Arbeiten an spurgeführten Fahrzeugen nicht und nennt als Beispiele Bahnen und Oberleitungsbusse. Ausgenommen sind auch elektrische Niederspannungsanlagen, die unter VDE 0100 fallen, zum Beispiel 230-V-Steckdosen in Bussen, während Omnibusse zu den Landfahrzeugen zählen, die ihre Definition nennt.
Quellen
- DGUV Information 209-093 — Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen (Ausgabe August 2021) — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- DGUV Information 209-093 — publication record (Ausgabedatum 2021.08, formerly DGUV Information 200-005) — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- DGUV Information 209-093 — Training for work on vehicles with high voltage systems (English translation, June 2023) — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- DGUV Vorschrift 3 — Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Fassung vom 1. Januar 1997) — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Vorschriften- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- DGUV Informationen und DGUV Grundsätze — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin (KfzMechaAusbV 2013) — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- The Electricity at Work Regulations 1989 — regulation 16: persons to be competent to prevent danger and injury — legislation.gov.uk (The National Archives)
- The Electricity at Work Regulations 1989 — regulation 3: persons on whom duties are imposed by these Regulations — legislation.gov.uk (The National Archives)
- Electric and hybrid vehicles (motor vehicle repair) — Health and Safety Executive (HSE)
- IMI TechSafe — Institute of the Motor Industry (IMI)
- What is IMI TechSafe and why should it be mandated? (2 June 2026) — Institute of the Motor Industry (IMI)
- Industry leaders and Shadow Secretary of State for Transport unite to call for mandatory TechSafe standards across UK automotive sector (19 May 2026) — Institute of the Motor Industry (IMI)