Lkw-Fahrverbote in Europa: Wochenenden, Feiertage, Sommersamstage und Nächte
Wochenend-, Feiertags-, Sommer- und Nachtfahrverbote für schwere Lkw in 15 europäischen Ländern: welche Fahrzeuge, welche Straßen und Zeiten, die Zusatztage 2026 und was zu 2027 bekannt ist.

Die meisten europäischen Länder halten schwere Lkw zu festen Zeiten von der Straße fern. Die übliche Grenze liegt bei 7,5 Tonnen, das übliche Zeitfenster sind Sonn- und Feiertage, und viele Länder nehmen in den Sommerferien die Samstage hinzu. Ausnahmen gibt es bei jedem dieser Punkte: In Polen liegt die Grenze bei 12 Tonnen, die Schweiz und Österreich verbieten schwere Lkw auch nachts, Spanien sperrt sie nur auf aufgeführten Streckenabschnitten, Luxemburg nur im Transit nach Frankreich und Deutschland, und Griechenland kündigt seine Verbote von Feiertag zu Feiertag an. Für Portugal haben wir kein allgemeines Fahrverbot für gewöhnliche Lkw gefunden.
Stand: 1. Oktober 2026. Diese Übersicht folgt den Gesetzen, Verordnungen und amtlichen Mitteilungen von 15 Ländern, gelesen am 1. Oktober 2026; die deutschen Texte wurden am 28. September 2026 gelesen. Sie nennt für jedes Land die Grundregel, die Zusatztage 2026 und den Stand für 2027. Ausnahmen sind in je einer Zeile zusammengefasst: Die vollständigen Listen sind lang, und viele Ausnahmen setzen eine Genehmigung voraus.
Drei Arten von Fahrverboten
- Ständige Verbote stehen im Straßenverkehrsrecht und gelten jede Woche: das deutsche Sonn- und Feiertagsfahrverbot, das tschechische Fahrverbot am Sonntagnachmittag, das ungarische Wochenendfahrverbot.
- Kalender fügen Tage hinzu, die sich jedes Jahr ändern, meist Sommersamstage und die Tage rund um Feiertage. Österreich, Frankreich, Italien und Spanien veröffentlichen sie durch Verordnung oder Beschluss; in Polen richtet sich der Sommerzeitraum nach den Schulferien.
- Nachtfahrverbote gelten in der Schweiz und in Österreich jede Nacht. Tirol hat auf der A 12 zusätzlich ein strengeres Nachtfahrverbot.
Mit dem Gewicht ist in diesen Regeln das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs gemeint, nicht das, was es an dem Tag tatsächlich geladen hat.
Land für Land
| Land | Fahrzeuge | Straßen | Ständiges Verbot | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | Über 7,5 t; Lkw mit Anhänger, wenn Lkw oder Anhänger mehr als 3,5 t hat | Alle Straßen | Samstag 15:00–24:00, Sonn- und Feiertage 00:00–22:00; nachts 22:00–05:00 für Lkw über 7,5 t | StVO 1960, § 42 |
| Schweiz | Schwere Güterfahrzeuge über 3,5 t; Sattelmotorfahrzeuge über 5 t Gesamtzugsgewicht; Anhänger über 3,5 t | Landesweit | Alle Sonntage und 8 aufgezählte Feiertage; nachts 22:00–05:00 | SVG Art. 2; VRV Art. 91 |
| Deutschland | Über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw, im gewerblichen Güterverkehr | Alle Straßen | Sonn- und Feiertage 00:00–22:00 | StVO § 30 |
| Frankreich | Über 7,5 t, außer Spezialfahrzeugen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen | Gesamtes Straßennetz | Samstage und Vortage von Feiertagen ab 22:00 bis 22:00 an Sonn- und Feiertagen | Arrêté du 16 avril 2021 |
| Italien | Über 7,5 t | Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften | Sonn- und Feiertage sowie weitere im jährlichen Dekret aufgeführte Tage | Codice della strada, Art. 6; DM 325/2025 |
| Spanien | Über 7 500 kg | In der jährlichen Resolution aufgeführte Streckenabschnitte | Abschnitt für Abschnitt; keine einheitliche landesweite Sperrzeit am Wochenende | Resolution der DGT vom 14. Januar 2026 |
| Portugal | Gefahrgut in Tanks; VCI in Porto: über 3 500 kg mit 3 oder mehr Achsen | Straßennetz des Festlands; VCI in Porto | Gefahrgut in Tanks: Sonntage und nationale Feiertage 00:00–24:00; kein allgemeines Verbot für gewöhnliche Lkw gefunden | Portaria 281/2019; Decreto-Lei 155-A/2026 |
| Polen | Über 12 t, Busse ausgenommen | Alle Straßen | Gesetzliche Feiertage 08:00–22:00; am Vortag der meisten davon 18:00–22:00 | Verordnung vom 31. Juli 2007 (Dz. U. 2023 poz. 2423) |
| Tschechien | Über 7 500 kg; über 3 500 kg mit Anhänger | Autobahnen und Straßen I. Klasse | Sonn- und Feiertage 13:00–22:00 | Gesetz 361/2000, § 43 |
| Slowakei | Über 7 500 kg; über 3 500 kg mit Anhänger | Autobahnen, Schnellstraßen und Straßen I. Klasse | Sonntag und letzter arbeitsfreier Tag 06:00–22:00 | Gesetz 8/2009, § 39 |
| Ungarn | Über 7,5 t, ungarische und ausländische | Alle öffentlichen Straßen | September bis Juni: von 22:00 am Vortag bis 22:00 an Sonn- und Feiertagen | Regierungsverordnung 190/2008 |
| Slowenien | Über 7 500 kg | Aufgeführte Autobahnen und Hauptstraßen | Sonn- und Feiertage 08:00–22:00; Karfreitag 14:00–22:00 | Anordnung, Uradni list RS 75/2011 |
| Kroatien | Über 7,5 t sowie Fahrzeuge mit mehr als 14 m Länge | Aufgeführte Staatsstraßen, meist an der Küste | Karfreitag und Vortage von Feiertagen 15:00–23:00; letzter Tag eines Feiertags 14:00–23:00; D2 bis Dubrava Križovljanska sonntags 06:00–22:00 | Anordnung, NN 64/2009 |
| Griechenland | Über 3,5 t | In der jeweiligen Mitteilung genannte Abschnitte | Kein ständiges Verbot gefunden; Polizeiverbote rund um gesetzliche Feiertage | Mitteilungen der Hellenic Police |
| Luxemburg | Über 7 500 kg im Transit nach Frankreich oder Deutschland | Öffentliche Straßen | Samstage und Vortage von Feiertagen ab 21:30 (Richtung Frankreich) oder 23:30 (Richtung Deutschland) bis 21:45 an Sonn- und Feiertagen | Großherzogliche Verordnung vom 19. Juli 1997 |
Die Zusatztage 2026
- Österreich: Der Fahrverbotskalender des Bundes sperrte Lkw über 7,5 t an allen Samstagen vom 4. Juli bis 29. August von 08:00 bis 15:00 Uhr auf der B 177, B 178, B 179, B 181, B 182 und B 320 sowie bis 5. September auf der A 4 zwischen Schwechat und Nickelsdorf; auf der A 12 und der A 13 kamen Tage im April, Juni und Oktober hinzu. Die A 10 Tauern Autobahn hatte eigene Sommersamstage, 07:00 bis 15:00 Uhr. Die Bauarbeiten an der Luegbrücke brachten Samstagsfahrverbote von 07:00 bis 15:00 Uhr für Fahrten über den Brenner; siehe auch Blockabfertigung Kufstein. In Tirol beginnt das Nachtfahrverbot auf der A 12 zwischen November und April an Werktagen um 20:00 Uhr und gilt für alle Lkw über 7,5 t außer batterieelektrischen Fahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen.
- Deutschland: An allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August dürfen Lkw über 7,5 t und Lkw mit Anhänger von 07:00 bis 20:00 Uhr die Autobahnabschnitte und die zwei Bundesstraßen, die die Ferienreiseverordnung aufführt, nicht befahren. Eine Änderung vom 17. Juni 2026 hat den Eintrag zur A 1 neu gefasst und die A 113 und die A 115 aufgenommen.
- Frankreich: Der Erlass für 2026 sperrte Lkw an den Sommersamstagen 11., 18. und 25. Juli sowie 1. und 8. August von 07:00 bis 19:00 Uhr auf dem gesamten Straßennetz des Festlands und an den Wintersamstagen 7., 14., 21. und 28. Februar sowie 7. März von 07:00 bis 18:00 Uhr auf aufgeführten Straßen in Auvergne-Rhône-Alpes.
- Italien: Der Kalender 2026 sperrt Lkw an Sonntagen von 09:00 bis 22:00 Uhr, von Juni bis September von 07:00 bis 22:00 Uhr. Im Juli und August ist jeder Samstag gesperrt, die meisten von 08:00 bis 16:00 Uhr, dazu einige Freitage von 16:00 bis 22:00 Uhr. Für die ADR-Klassen 1 und 7 gilt vom 23. Mai bis 6. September an jedem Samstag ab 08:00 Uhr und an jedem Sonntag ein Verbot, gleich wie viel das Fahrzeug wiegt.
- Spanien: Die Resolution der DGT führt die Abschnitte und Zeiten einzeln auf. Ein Beispiel: An allen Sonn- und Feiertagen vom 28. Juni bis 6. September ist die A-1 in Richtung Madrid von Boceguillas bis zur M-40 von 21:00 bis 23:00 Uhr für Lkw gesperrt. Katalonien und das Baskenland veröffentlichen eigene Resolutionen, und Navarra legt eigene Regeln fest.
- Polen: In den Sommerferien der Schulen, die vom 26. Juni bis 30. August 2026 dauerten, gilt für Lkw über 12 t ein Fahrverbot freitags von 18:00 bis 22:00 Uhr, samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr und sonntags von 08:00 bis 22:00 Uhr.
- Tschechien und Slowakei: Vom 1. Juli bis 31. August kommen in Tschechien freitags 17:00 bis 21:00 Uhr und samstags 07:00 bis 13:00 Uhr hinzu; die Slowakei ergänzt den ersten arbeitsfreien Tag und die Samstage von 09:00 bis 19:00 Uhr.
- Ungarn: Im Juli und August beginnt das Wochenendfahrverbot am Samstag um 15:00 Uhr, wenn der Samstag kein Arbeitstag ist, und dauert bis Sonntag 22:00 Uhr.
- Slowenien: In der Tourismussaison 2026, vom 27. Juni bis 6. September, galt für Lkw über 7 500 kg auch samstags ein Fahrverbot von 08:00 bis 13:00 Uhr, auf der Primorska-Autobahn und einigen anderen aufgeführten Straßen von 06:00 bis 16:00 Uhr.
- Kroatien: Vom 15. Juni bis 15. September sind die aufgeführten Straßen für Lkw samstags von 04:00 bis 14:00 Uhr und sonntags von 12:00 bis 23:00 Uhr gesperrt.
- Griechenland: Die Polizei sperrte Lkw über 3,5 t rund um den Reinen Montag, den 25. März, Ostern, den 1. Mai, Pfingsten und den 15. August. Zu Ostern etwa galt das Verbot in Abreiserichtung am 9. April von 15:00 bis 22:00 Uhr und am 10. April von 06:00 bis 16:00 Uhr, in Rückreiserichtung am 13. April von 12:00 bis 22:00 Uhr und am 14. April von 11:00 bis 23:00 Uhr.
- Portugal: Seit dem 15. September 2026 dürfen Güterfahrzeuge über 3 500 kg mit drei oder mehr Achsen die Ringstraße VCI in Porto an Arbeitstagen von 07:00 bis 21:00 Uhr nicht befahren, es sei denn, sie sind zum Be- oder Entladen in Porto oder Vila Nova de Gaia angemeldet.
2027
Bis zum 1. Oktober 2026 war kein Kalender für 2027 veröffentlicht. Die österreichische Rechtsdatenbank des Bundes lieferte keinen Fahrverbotskalender für 2027, die Seite von Autostrade per l’Italia zum Kalender 2027 meldete noch keine Verbote, und die französische Seite Bison Futé zeigte weiterhin nur die Termine von 2026; auch für Spanien und Slowenien fand sich nichts. In Polen richtet sich der Sommerzeitraum nach dem Schulkalender 2026/27. Deutschland, die Schweiz, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Kroatien und Luxemburg haben ständige Regeln, die keinen Jahreskalender brauchen, und Griechenland kündigt seine Verbote kurz vor jedem Feiertag an.
Ausnahmen in Kürze
Jedes Land nimmt bestimmte Transporte aus, und die Listen überschneiden sich: Leicht verderbliche Lebensmittel und lebende Tiere, kombinierter Verkehr von und zu Terminals, Post und Zeitungen, Einsatzdienste und Straßenunterhaltung finden sich fast überall. Für internationale Transportunternehmen sind vor allem einige Regeln wichtig:
- Italien: Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen, beginnt das Verbot vier Stunden später, für Fahrzeuge, die ins Ausland fahren, endet es zwei Stunden früher.
- Ungarn: Vom 4. November bis 1. März gilt ein Teil des Verbots nicht für Lkw ab Euro 3 im internationalen Verkehr.
- Polen, Slowakei und Slowenien: Alle drei lassen einen Lkw, der aus dem Ausland zurückkommt, seine Fahrt beenden, jeweils unter eigenen Bedingungen. Polen nimmt Fahrzeuge von Unternehmen mit Sitz in Polen aus, die zurückkehren, um die Beförderung abzuschließen oder den Empfänger der Ladung zu erreichen, außerdem ein Fahrzeug, das außerhalb der Verbotstage oder -zeiten nach Polen eingefahren ist, auf bis zu 50 km ab dem Grenzübertritt, sowie Fahrzeuge, die an der Grenze auf die Ausreise aus Polen warten. Die Slowakei nimmt Fahrzeuge aus, die auf slowakisches Gebiet zum Ziel ihrer Fahrt zurückkehren. Slowenien lässt in Slowenien zugelassene Lkw von der Grenze zum Wohnort des Fahrers fahren, oder zum Bestimmungsort, wenn dieser näher liegt, auf dem kürzesten Weg und ohne Unterbrechung.
- Schweiz: Ausgenommen sind emissionsfreie Fahrzeuge bis 4 250 kg, bei Sattelmotorfahrzeugen bis 5 750 kg.
- Österreich: Lärmarme Lkw, die die vorgeschriebene Bestätigung mitführen, sind vom Nachtfahrverbot ausgenommen, in Tirol auf der A 12 aber nicht.
Wie die Fahrverbote mit den Pausen des Fahrers zusammenpassen, behandelt Lenk- und Ruhezeiten; die Maut in denselben Ländern Lkw-Maut in Europa.
Was diese Seite nicht behandelt
- Rumänien und Bulgarien: Am 1. Oktober 2026 ließ sich kein amtlicher Text abrufen, deshalb wird keines der beiden Länder hier beschrieben.
- Fahrverbote in Städten und Umweltzonen sowie Beschränkungen bei Hitzewellen.
- Gefahrgut, außer wo oben genannt.
- Die übrigen sektoralen und örtlichen Fahrverbote Tirols sowie die eigenen Regeln Navarras.
- Wie man eine Ausnahmegenehmigung beantragt.
Kurz beantwortet
- Für welche Lkw gelten die Wochenendfahrverbote in Europa?
- In den meisten der hier behandelten Länder für Güterfahrzeuge über 7,5 Tonnen. Österreich, Tschechien und die Slowakei erfassen auch leichtere Lkw mit Anhänger, in Polen liegt die Grenze bei 12 Tonnen, und das Sonntags- und das Nachtfahrverbot der Schweiz sowie die Feiertagsfahrverbote Griechenlands gelten ab mehr als 3,5 Tonnen.
- Gibt es in der Schweiz ein Nachtfahrverbot für Lkw?
- Ja. Schwere Motorwagen zur Güterbeförderung dürfen in keiner Nacht von 22:00 bis 05:00 Uhr fahren, und an allen Sonntagen sowie an acht aufgezählten Feiertagen gilt ein Sonntagsfahrverbot. Österreich hat ein Nachtfahrverbot von 22:00 bis 05:00 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen; ausgenommen sind lärmarme Fahrzeuge, die die vorgeschriebene Bestätigung mitführen.
- Wann galten 2026 die Fahrverbote an Sommersamstagen?
- Frankreich sperrte Lkw über 7,5 Tonnen am 11., 18. und 25. Juli sowie am 1. und 8. August, jeweils von 07:00 bis 19:00 Uhr. Deutschland verbietet sie auf den aufgeführten Autobahnen an jedem Samstag vom 1. Juli bis 31. August von 07:00 bis 20:00 Uhr. Auch Tschechien, die Slowakei, Slowenien, Österreich und Italien haben Verbotszeiten an Sommersamstagen, jeweils auf ihren eigenen Straßen.
- Sind die Kalender für 2027 schon veröffentlicht?
- Noch nicht, Stand 1. Oktober 2026. Die österreichische Rechtsdatenbank enthielt keinen Fahrverbotskalender für 2027, der Kalender 2027 von Autostrade per l'Italia nannte noch keine Verbote, und die französische Seite Bison Futé zeigte weiterhin nur die Termine von 2026. Die meisten anderen Länder dieser Übersicht haben ständige Regeln, die keinen Jahreskalender brauchen.
- Gibt es Erleichterungen für Lkw aus dem Ausland?
- Einige. In Italien beginnt ein Verbot für Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen, vier Stunden später und endet für Fahrzeuge, die ins Ausland fahren, zwei Stunden früher. Ungarn hebt einen Teil seines Verbots vom 4. November bis 1. März für Lkw ab Euro 3 im internationalen Verkehr auf, und Polen, die Slowakei und Slowenien lassen einen aus dem Ausland zurückkehrenden Lkw seine Fahrt beenden, jeweils unter eigenen Bedingungen.
- Gilt das Sonntagsfahrverbot in Luxemburg für alle Lkw?
- Nein. Es gilt für Lkw über 7,5 Tonnen im Transit nach Frankreich oder Deutschland. Der Transit nach Belgien und Transporte innerhalb Luxemburgs sind nach Angaben der luxemburgischen Polizei (Grand Ducal Police) nicht betroffen.
Quellen
- Straßenverkehrsordnung 1960, § 42 Fahrverbote (Fassung vom 24.04.2026) — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Austria
- Fahrverbotskalender 2026 (BGBl. II Nr. 77/2026) — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Austria
- Sommerreiseverkehr A 10 Tauern Autobahn 2026 (BGBl. II Nr. 190/2026) — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Austria
- Fahrverbote wegen der Sanierung der Luegbrücke (BGBl. II Nr. 338/2025) — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Austria
- Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol, LGBl. Nr. 64/2010, § 3 Nachtfahrverbot A 12 — Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Austria
- Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01), Art. 2 — Fedlex, Swiss Confederation
- Verkehrsregelnverordnung (VRV, SR 741.11), Art. 91, 91a, 92 — Fedlex, Swiss Confederation
- Feiertage mit Fahrverbot — Bundesamt für Strassen ASTRA, Switzerland
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 30 Sonn- und Feiertagsfahrverbot — gesetze-im-internet.de (Federal Ministry of Justice), Germany
- Ferienreiseverordnung, §§ 1 to 4 — gesetze-im-internet.de (Federal Ministry of Justice), Germany
- Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung vom 17. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 180) — Bundesgesetzblatt (recht.bund.de), Germany
- Arrêté du 16 avril 2021 relatif à l'interdiction complémentaire de circulation des véhicules de transport de marchandises — Journal officiel, via Bison Futé, France
- Arrêté du 26 décembre 2025 fixant les interdictions complémentaires de circulation pour 2026 — Journal officiel, via Bison Futé, France
- Régime général des interdictions de circulation — Bison Futé, France
- Decreto n. 325 del 12 dicembre 2025, calendario dei divieti di circolazione dei mezzi pesanti 2026 — Ministero delle infrastrutture e dei trasporti, Italy
- Calendario divieti mezzi pesanti 2026 e 2027 — Autostrade per l'Italia
- Resolución de 14 de enero de 2026 de la Dirección General de Tráfico, medidas especiales de regulación del tráfico 2026 (texto consolidado) — Boletín Oficial del Estado, Spain
- Restricciones a la circulación — Dirección General de Tráfico, Spain
- Portaria n.º 281/2019, restrições à circulação de veículos que transportam mercadorias perigosas — Instituto da Mobilidade e dos Transportes (IMT), Portugal
- Novas regras para veículos pesados na VCI entram em vigor a 15 de setembro — Instituto da Mobilidade e dos Transportes (IMT), Portugal
- Rozporządzenie Ministra Transportu w sprawie ograniczeń w ruchu pojazdów (tekst jednolity Dz. U. 2023 poz. 2423) — Sejm, ELI API, Poland
- Wakacyjne zakazy jazdy dla pojazdów ciężarowych — Wojewódzki Inspektorat Transportu Drogowego w Radomiu, Poland
- Zákon č. 361/2000 Sb., o provozu na pozemních komunikacích, § 43 — e-Sbírka, Czechia
- Zákon č. 8/2009 Z. z. o cestnej premávke, § 39 (znenie od 1. 10. 2026) — Slov-Lex, Slovakia
- 190/2008. (VII. 29.) Korm. rendelet a nehéz tehergépkocsik közlekedésének korlátozásáról — Nemzeti Jogszabálytár, Hungary
- Odredba o omejitvi prometa na cestah v Republiki Sloveniji (Uradni list RS 75/2011) — Uradni list Republike Slovenije
- Splošne omejitve prometa za tovorna vozila — promet.si (DARS), Slovenia
- Naredba o ograničenju prometa na cestama (NN 64/2009) — Narodne novine, Croatia
- Απαγόρευση κυκλοφορίας φορτηγών άνω των 3,5 τόνων κατά την περίοδο εορτασμού του Πάσχα 2026 — Ελληνική Αστυνομία (Hellenic Police)
- Απαγόρευση κυκλοφορίας φορτηγών άνω των 3,5 τόνων κατά τον εορτασμό του Δεκαπενταύγουστου 2026 — Ελληνική Αστυνομία (Hellenic Police)
- Règlement grand-ducal du 19 juillet 1997 concernant la circulation des poids lourds les dimanches et jours fériés — Legilux, Luxembourg
- Limitations de circulation pour les poids lourds — Police Grand-Ducale, Luxembourg