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Tempolimits für Lkw und Busse in Europa nach Ländern und die EU-Regel für Geschwindigkeitsbegrenzer

Tempolimits für Lkw über 3,5 t und für Busse in 32 europäischen Ländern nach Straßenart und die EU-Regel für den Begrenzer: 90 km/h für Lkw, 100 km/h für Busse.

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Polens Grenztafel mit den landesweiten Tempolimits neben einer zweispurigen Landstraße am Übergang Krnov–Pietrowice: 50, 70 und 80 km/h für Pkw mit Anhänger, Busse, Lkw über 3,5 t und Gefahrgutfahrzeuge sowie 50 bis 140 km/h für Pkw, Motorräder und Lkw bis 3,5 t, unter einer blauen Tafel für Fahrlicht 24 h
Yopic — CC0 1.0

Die Tempolimits für Lkw und Busse in Europa sind national geregelt: Jedes Land legt sie nach Straßenart und oft nach dem Fahrzeuggewicht fest, und die Werte unterscheiden sich. Nach den Seiten der Europäischen Kommission für die 27 EU-Länder, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gelten für schwere Lkw über 3,5 Tonnen in den meisten dieser Länder auf Autobahnen 80 oder 90 km/h, außerorts Werte meist zwischen 60 und 90 km/h und innerorts in der Regel 50 km/h; Busse und Reisebusse dürfen in vielen von ihnen auf Autobahnen 100 km/h fahren. Die Richtlinie 92/6/EWG des Rates überlässt diese Tempolimits den Mitgliedstaaten. Was sie regelt, ist der Geschwindigkeitsbegrenzer: In der Fassung der Richtlinie 2002/85/EG bestimmt sie, dass Lkw der Klassen N2 und N3 nur mit einem Begrenzer im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen, der so eingestellt ist, dass sie 90 km/h nicht überschreiten können, und Busse und Reisebusse der Klassen M2 und M3 nur mit einem, der so eingestellt ist, dass sie 100 km/h nicht überschreiten können. Großbritannien legt seine Tempolimits in Meilen pro Stunde fest, und die Türkei hat eine eigene Tabelle und eigene Einstellwerte für den Begrenzer.

Stand: 27. Oktober 2026. An diesem Tag gelesen: die Richtlinie 92/6/EWG des Rates und die Richtlinie 2002/85/EG im Wortlaut des Amtsblatts; die Seiten „Road rules and safety“ (Verkehrsregeln und Sicherheit) des Portals Your Europe der Europäischen Kommission für die 27 EU-Länder, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz; Regel 124 des Highway Code auf GOV.UK; und Schedule 6 des Road Traffic Regulation Act 1984 auf legislation.gov.uk. Die türkische Straßenverkehrsverordnung wurde am 28. September 2026 in ihrer konsolidierten Fassung gelesen. In den Datensätzen des Amtes für Veröffentlichungen der EU, abgefragt am 28. September 2026, waren beide Richtlinien als in Kraft verzeichnet.

Was das EU-Recht festlegt: der Geschwindigkeitsbegrenzer

Die Richtlinie 92/6/EWG des Rates vom 10. Februar 1992 betrifft „Einbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern für bestimmte Kraftfahrzeugklassen in der Gemeinschaft“. Die Tempolimits auf den Straßen überlässt sie den Mitgliedstaaten; ihr letzter Erwägungsgrund lautet: „Diese Richtlinie berührt nicht die Befugnisse der Mitgliedstaaten im Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzungen“. Ein früherer Erwägungsgrund hält fest, warum einige Mitgliedstaaten die Geräte bereits vorgeschrieben hatten: „Aufgrund ihrer starken Motorleistung, die sie zur Überwindung von Steigungen benötigen, können schwere Lastfahrzeuge und Kraftomnibusse auf ebener Strecke mit weit überhöhten Geschwindigkeiten fahren, für die andere Bauteile dieser Fahrzeuge, wie Bremsen und Reifen, nicht ausgelegt sind.“ Die englische Sprachfassung nennt dort als weiteren Grund den Umweltschutz.

Die Richtlinie 2002/85/EG vom 5. November 2002 hat die Artikel 1 bis 5 ersetzt. Sie dehnte den Geltungsbereich, der nur die schwersten Fahrzeuge erfasst hatte, „auf Kraftfahrzeuge der Klasse M2, auf Kraftfahrzeuge der Klasse M3 mit einem Höchstgewicht von mehr als 5 Tonnen, jedoch nicht mehr als 10 Tonnen, und auf Kraftfahrzeuge der Klasse N2“ aus (Erwägungsgrund 5). In dieser Fassung gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne der Richtlinie „alle zur Benutzung im Straßenverkehr bestimmten motorgetriebenen Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die zu den Klassen M2, M3, N2 oder N3 gehören“ (Artikel 1). Was die vier Klassen umfassen, ist unter Fahrzeugklassen M, N und O dargestellt.

  • Busse und Reisebusse, M2 und M3. Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sie „nur dann im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen, wenn ein Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut ist, der so eingestellt ist, dass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h nicht überschreiten kann“ (Artikel 2). Fahrzeuge der Klasse M3 mit einem Höchstgewicht von mehr als 10 Tonnen, die vor dem 1. Januar 2005 zugelassen wurden, „dürfen weiterhin mit einer Einrichtung ausgestattet sein, bei der die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h eingestellt ist“.
  • Lkw, N2 und N3. Vorgeschrieben ist ein Geschwindigkeitsbegrenzer, „der so eingestellt ist, dass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h nicht überschreiten kann“ (Artikel 3 Absatz 1).
  • Gefahrgut. Die Mitgliedstaaten können für „in ihrem Gebiet zugelassene und ausschließlich zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzte Kraftfahrzeuge“ vorschreiben, dass der Begrenzer so eingestellt wird, „dass diese Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 90 km/h nicht überschreiten können“ (Artikel 3 Absatz 2).

Artikel 6, den die Richtlinie von 2002 unverändert ließ, nimmt Kraftfahrzeuge „der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und sonstiger Notfalldienste sowie der Ordnungskräfte“ aus, außerdem Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller fahren können als die in den Artikeln 2 und 3 festgelegten Geschwindigkeiten, die für wissenschaftliche Versuche auf der Straße eingesetzt werden oder „die eine öffentliche Dienstleistung ausschließlich in geschlossenen Ortschaften erbringen“. Die Mitgliedstaaten mussten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Änderungsrichtlinie nachzukommen, spätestens bis zum 1. Januar 2005 erlassen (Artikel 2 der Richtlinie 2002/85/EG).

Die Fassung von 1992 erfasste nur Fahrzeuge der Klasse M3 über 10 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse N3. Zum Begrenzer der Klasse N3 fügte sie hinzu: „Angesichts der beim gegenwärtigen Stand der Technologie zulässigen technischen Toleranz zwischen dem eingestellten Wert und der tatsächlichen Geschwindigkeit im Verkehr ist die Höchstgeschwindigkeit des Geschwindigkeitsreglers auf 85 km/h festzulegen“ (in der ursprünglich veröffentlichten englischen Fassung 86 km/h, später berichtigt), und sie erlaubte für Fahrzeuge, die ausschließlich zum Transport von gefährlichen Gütern eingesetzt werden, einen Wert unter 85 km/h. Keiner der beiden Werte steht im 2002 geänderten Text.

Ab wann der Begrenzer vorgeschrieben ist

Zeitpunkte, ab denen die Artikel 2 und 3 der Richtlinie 92/6/EWG gelten, nach Artikel 4 in der Fassung der Richtlinie 2002/85/EG.
FahrzeugeZugelassenArtikel 2 und 3 gelten
M3 über 10 t, N3Ab 1. Januar 1994Ab 1. Januar 1994
M3 über 10 t, N3Zwischen dem 1. Januar 1988 und dem 1. Januar 1994Ab 1. Januar 1995 für Fahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr; ab 1. Januar 1996 für Fahrzeuge ausschließlich im innerstaatlichen Verkehr
M2; M3 über 5 t bis 10 t; N2Ab 1. Januar 2005Spätestens ab 1. Januar 2005
M2; M3 über 5 t bis 10 t; N2, wenn sie die Grenzwerte der Richtlinie 88/77/EWG einhaltenZwischen dem 1. Oktober 2001 und dem 1. Januar 2005Spätestens ab 1. Januar 2006 für Fahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr; ab 1. Januar 2007 für Fahrzeuge ausschließlich im innerstaatlichen Verkehr

Während eines Zeitraums von höchstens drei Jahren ab dem 1. Januar 2005 konnte jeder Mitgliedstaat „in seinem Gebiet zugelassene, nicht im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eingesetzte Fahrzeuge der Klasse M2 und der Klasse N2 mit einem Höchstgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, jedoch nicht mehr als 7,5 Tonnen“ von der Anwendung der Artikel 2 und 3 ausnehmen (Artikel 4 Absatz 3).

Schwere Lkw über 3,5 t nach Ländern

Die Werte für die EU-Länder, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind die „Standard speed limits (unless otherwise stated by traffic signs)“ (allgemeine Höchstgeschwindigkeiten, sofern Verkehrszeichen nichts anderes anzeigen), die die Europäische Kommission auf ihrem Portal Your Europe veröffentlicht, in der Klasse „Heavy goods vehicles over 3.5 t“ (schwere Güterkraftfahrzeuge über 3,5 t). Die Seite für Belgien nennt die Klasse „Heavy-duty motor vehicles“ (schwere Kraftfahrzeuge), die für Griechenland „Lorries (N2/N3)“ (Lkw der Klassen N2/N3), und die Seite für Lettland führt nur „Vehicles over 7.5 t“ (Fahrzeuge über 7,5 t) auf. Jede Seite gibt an, dass ihr Inhalt „is provided by the national authorities according to Article 8(1) of Directive (EU) 2015/413/EU“ (von den nationalen Behörden nach Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/413 bereitgestellt wird) und dass die Kommission „does not assume liability for this content or its accuracy“ (keine Haftung für diesen Inhalt oder seine Richtigkeit übernimmt). Die Seiten tragen eigene Prüfdaten („Last checked“): den 18. September 2024 bei 24 von ihnen, spätere Daten bei Österreich, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Litauen und Spanien. Die Zeilen für Großbritannien und die Türkei beruhen auf nationalen Texten, die in den Abschnitten weiter unten beschrieben sind.

Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten für schwere Lkw über 3,5 t in km/h, gelesen am 27. Oktober 2026 (Türkei: 28. September 2026). Zwei Werte mit Schrägstrich sind zwei Schilder, die die Länderseite für dieselbe Straßenklasse zeigt, ohne zu sagen, wo welches gilt. Quelle: die Länderseite und das Datum, das sie als letzte Prüfung angibt.
LandInnerortsAußerortsAutobahnen und SchnellstraßenQuelle
Österreich507080Your Europe, 29. Oktober 2024
Belgien50; 30 in Brüssel90 in Wallonien und Brüssel, 70 in Flandern; über 7,5 t 60 auf den übrigen öffentlichen Straßen90Your Europe, 18. September 2024
Bulgarien50; 40 mit Gefahrgut80; 70 mit Anhänger oder Sattelanhänger der Klasse O3 oder O4; 50 mit Gefahrgut100; 90 mit Anhänger oder Sattelanhänger der Klasse O3 oder O4 oder mit GefahrgutYour Europe, 18. September 2024
Kroatien508090Your Europe, 18. September 2024
Zypern506480Your Europe, 18. September 2024
Tschechien508080Your Europe, 18. September 2024
Dänemark508080Your Europe, 24. April 2025
Estland509090Your Europe, 18. September 2024
Finnland5080; „On any other highways“ (auf allen anderen Straßen) 60 für Fahrzeuge über 7,5 t80Your Europe, 18. September 2024
Frankreich5080; 60 für Fahrzeugkombinationen über 12 t80 / 90Your Europe, 18. September 2024
Deutschland5080 bis 7,5 t; 60 über 7,5 t oder mit Anhänger80 mit einem oder zwei Anhängern; für einen Lkw ohne Anhänger kein Wert angegebenYour Europe, 1. Juli 2025
Großbritannien48 (30 mph); 32 (20 mph) in Wales80 (50 mph) auf einbahnigen, 96 (60 mph) auf zweibahnigen Straßen; über 7,5 t in Schottland 64 (40 mph) und 80 (50 mph)96 (60 mph) über 7,5 t; 112 (70 mph) bis 7,5 t, 96 (60 mph) als Sattelkraftfahrzeug oder mit AnhängerHighway Code, Regel 124
Griechenland50; die allgemeinen Werte der Seite sind 30 auf städtischen Straßen und 50 auf bestimmten mehrspurigen städtischen Straßen80; 70 mit Anhänger sowie für Sattelzugmaschinen mit Sattelanhänger85 / 80; 80 / 70 mit Anhänger sowie für Sattelzugmaschinen mit SattelanhängerYour Europe, 1. Oktober 2026
Ungarn507080Your Europe, 18. September 2024
IslandNicht geprüftNicht in der Länderliste von Your Europe; kein nationaler Text gelesen
Irland508090Your Europe, 18. September 2024
Italien5080 bis 12 t; 70 über 12 t100 bis 12 t; 80 über 12 tYour Europe, 18. September 2024
Lettland50 (Fahrzeuge über 7,5 t)80 (Fahrzeuge über 7,5 t)Auf der Seite nicht angegebenYour Europe, 18. September 2024
Liechtenstein5080Keine Autobahnen: „This road category does not exist in Liechtenstein“ (Diese Straßenkategorie gibt es in Liechtenstein nicht)Your Europe, 18. September 2024
Litauen5080 auf Straßen mit Asphalt- und Betondecke; 70 auf anderen Straßen90Your Europe, 24. April 2026
Luxemburg507590Your Europe, 18. September 2024
Malta406060Your Europe, 18. September 2024
Niederlande508080Your Europe, 18. September 2024
NordirlandNicht geprüftKein Text gelesen
Norwegen508080Your Europe, 18. September 2024
Polen50; 20 in Wohngebieten7080, auch auf zweibahnigen Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je RichtungYour Europe, 18. September 2024
Portugal508090 / 80Your Europe, 18. September 2024
Rumänien5080 / 90110Your Europe, 18. September 2024
Slowakei509090Your Europe, 18. September 2024
Slowenien508090 / 80Your Europe, 18. September 2024
Spanien50 bei zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung; 30 bei einem Fahrstreifen je Richtung; 20, wo Fahrbahn und Gehweg auf einer Ebene liegen8090Your Europe, 1. Oktober 2026
Schweden507090; 80 für Fahrzeuge mit AnhängerYour Europe, 18. September 2024
Schweiz508080Your Europe, 18. September 2024
Türkei5080 auf Straßen mit Gegenverkehr; 85 auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen90; mit Anhänger oder Sattelanhänger jeder Wert dieser Zeile 10 km/h niedriger, mit AusnahmenStraßenverkehrsverordnung, Art. 100

Busse und Reisebusse nach Ländern

Die Werte für Busse stammen von denselben Seiten, auf denen die Klasse „Buses“ (Busse) heißt (Griechenland: „Buses (M2/M3)“). Die Seite für Lettland nennt keine.

Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten für Busse und Reisebusse in km/h, gelesen am 27. Oktober 2026 (Türkei: 28. September 2026). Zwei Werte mit Schrägstrich sind zwei Schilder, die die Länderseite für dieselbe Straßenklasse zeigt, ohne zu sagen, wo welches gilt. Quelle: die Länderseite und das Datum, das sie als letzte Prüfung angibt.
LandInnerortsAußerortsAutobahnen und SchnellstraßenQuelle
Österreich5080100Your Europe, 29. Oktober 2024
Belgien50; 30 in Brüssel75 in Wallonien und Brüssel, 70 in Flandern; 90 auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrstreifen in beiden Richtungen (in Flandern anders als durch Fahrbahnmarkierungen getrennt)90; 100 für Busse und Reisebusse mit Sicherheitsgurten und einem auf höchstens 100 eingestellten GeschwindigkeitsbegrenzerYour Europe, 18. September 2024
Bulgarien5080; 70 mit Anhänger100 / 90Your Europe, 18. September 2024
Kroatien5080100Your Europe, 18. September 2024
Zypern5080100Your Europe, 18. September 2024
Tschechien5090130 auf Autobahnen; 110 auf SchnellstraßenYour Europe, 18. September 2024
Dänemark508080Your Europe, 24. April 2025
Estland509090Your Europe, 18. September 2024
Finnland5080100 / 80Your Europe, 18. September 2024
Frankreich5080; 90 auf einigen mit 90 km/h beschilderten Straßen; 70 mit stehenden Fahrgästen100 / 90, wobei die Seite 100 für Busse unter 10 t angibt; 70 mit stehenden FahrgästenYour Europe, 18. September 2024
Deutschland5080; 60 für Busse mit Stehplätzen für Fahrgäste80; 60 für Busse mit Stehplätzen für Fahrgäste; 100 für Busse mit besonderer technischer AusrüstungYour Europe, 1. Juli 2025
Großbritannien48 (30 mph); 32 (20 mph) in Wales80 (50 mph) auf einbahnigen, 96 (60 mph) auf zweibahnigen Straßen112 (70 mph) bis 12 m Länge; 96 (60 mph) über 12 mHighway Code, Regel 124
Griechenland50; die allgemeinen Werte der Seite sind 30 auf städtischen Straßen und 50 auf bestimmten mehrspurigen städtischen Straßen80; 70 für Gelenk- und Doppeldeckerbusse; 60 für Schulbusse100 / 90; 80 für Doppeldecker- und Schulbusse sowie mit leichtem Anhänger; 70 für GelenkbusseYour Europe, 1. Oktober 2026
Ungarn507080Your Europe, 18. September 2024
IslandNicht geprüftNicht in der Länderliste von Your Europe; kein nationaler Text gelesen
Irland5080100Your Europe, 18. September 2024
Italien5080100Your Europe, 18. September 2024
LettlandNicht geprüft: Die Seite nennt keine Werte für BusseYour Europe, 18. September 2024
Liechtenstein5080Keine AutobahnenYour Europe, 18. September 2024
Litauen5080 auf Straßen mit Asphalt- und Betondecke; 70 auf anderen Straßen100 auf Autobahnen; 90 auf SchnellstraßenYour Europe, 24. April 2026
Luxemburg507590Your Europe, 18. September 2024
Malta406060Your Europe, 18. September 2024
Niederlande5080100 / 80Your Europe, 18. September 2024
NordirlandNicht geprüftKein Text gelesen
Norwegen508080Your Europe, 18. September 2024
Polen50; 20 in Wohngebieten7080, auch auf zweibahnigen Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung; 100 für Busse mit besonderer technischer AusrüstungYour Europe, 18. September 2024
Portugal5080100 / 90Your Europe, 18. September 2024
Rumänien5090 / 80110Your Europe, 18. September 2024
Slowakei5090100; die Seite fügt 90 innerorts hinzuYour Europe, 18. September 2024
Slowenien5080; 70 für „articulated buses or coaches“ (Gelenkbusse oder Gelenkreisebusse); 60 mit stehenden Fahrgästen; 50 für Busse des städtischen Linienverkehrs100 für Busse ohne Anhänger, „for which this is the maximum permitted speed“ (für die dies die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist); 80 für „articulated buses or coaches“ (Gelenkbusse oder Gelenkreisebusse)Your Europe, 18. September 2024
Spanien50 bei zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung; 30 bei einem Fahrstreifen je Richtung; 20, wo Fahrbahn und Gehweg auf einer Ebene liegen90100Your Europe, 1. Oktober 2026
Schweden507090Your Europe, 18. September 2024
Schweiz5080100Your Europe, 18. September 2024
Türkei5080 auf Straßen mit Gegenverkehr; 90 auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen100Straßenverkehrsverordnung, Art. 100

Nationale Tempolimits über den Einstellwerten der Begrenzer

Einige Werte für EU-Mitgliedstaaten in den beiden Tabellen liegen über den Geschwindigkeiten, die die nach der Richtlinie 92/6/EWG vorgeschriebenen Begrenzer zulassen. Bei schweren Lkw sind es 100 km/h auf Autobahnen in Bulgarien und, für Fahrzeuge bis 12 t, in Italien sowie 110 km/h auf Autobahnen in Rumänien. Bei Bussen sind es 110 km/h auf Autobahnen in Rumänien sowie 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf Autobahnen in Tschechien. Die Artikel 2 und 3 der Richtlinie nennen keine Straßenart: Nach ihnen treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, damit die erfassten Fahrzeuge „nur dann im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen, wenn ein Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut ist“, der so eingestellt ist, dass sie bei M2 und M3 100 km/h und bei N2 und N3 90 km/h nicht überschreiten können.

Großbritannien: Tempolimits in Meilen pro Stunde

In Großbritannien stehen die Tempolimits für Fahrzeugklassen in Schedule 6 (Anhang 6) des Road Traffic Regulation Act 1984, für den legislation.gov.uk als Geltungsbereich England, Wales und Schottland angibt. Regel 124 des Highway Code stellt sie in einer Tabelle dar, mit Kilometern pro Stunde in Klammern, und nennt als Rechtsgrundlage „RTRA sects 81, 86, 89 & sched 6 as amended by MV(VSL)(E&W), RR(20)O“ (RTRA, Sections 81, 86 und 89 sowie Schedule 6, geändert durch MV(VSL)(E&W) und RR(20)O). Sie fügt hinzu, dass ein Limit von 30 mph (48 km/h), „or 20mph (32km/h) in Wales, generally applies to all roads with street lights (excluding motorways) unless signs show otherwise“ (in Wales 20 mph (32 km/h), in der Regel auf allen Straßen mit Straßenbeleuchtung (außer Autobahnen) gilt, sofern Schilder nichts anderes anzeigen).

Tempolimits in Großbritannien für Busse und Güterkraftfahrzeuge nach Regel 124 des Highway Code, in mph, mit den km/h-Werten des Highway Code in Klammern, gelesen am 27. Oktober 2026. Innerorts nennt die Tabelle 30 mph (48 km/h) in England und Schottland und 20 mph (32 km/h) in Wales.
FahrzeugInnerortsEinbahnige StraßenZweibahnige StraßenAutobahnen
Busse, Reisebusse und Kleinbusse bis 12 Meter Gesamtlänge30 (48)50 (80)60 (96)70 (112); 60 (96) bei mehr als 12 Metern
Güterkraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht30 (48)50 (80)60 (96)70 (112); 60 (96) als Sattelkraftfahrzeug oder mit Anhänger
Güterkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, England und Wales30 (48)50 (80)60 (96)60 (96)
Güterkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, Schottland30 (48)40 (64)50 (80)60 (96)

Schedule 6 legt die Klassen fest. Item 1 erfasst ein Personenfahrzeug, ein Wohnmobil oder ein Mehrzweckfahrzeug ohne Anhänger „with an unladen weight exceeding 3·05 tonnes or adapted to carry more than 8 passengers“ (mit einem Leergewicht von mehr als 3·05 Tonnen oder für die Beförderung von mehr als 8 Fahrgästen eingerichtet): bis 12 Meter Gesamtlänge 70 mph auf Autobahnen, 60 mph auf zweibahnigen und 50 mph auf anderen Straßen, darüber 60, 60 und 50 mph. Item 5 erfasst Güterkraftfahrzeuge nach zulässigem Gesamtgewicht, nach Bauart als Sattelkraftfahrzeug und nach Anhängern; ein Güterkraftfahrzeug mit mehr als einem Anhänger ist auf Autobahnen auf 40 mph und auf allen anderen Straßen auf 20 mph begrenzt. Ein Fahrzeug, das unter zwei oder mehr Klassen fällt, „shall be treated as falling within the class for which the lower or lowest speed limit is specified“ (wird so behandelt, als falle es unter die Klasse mit dem niedrigeren oder niedrigsten Tempolimit) (Part IV, Absatz 4(1)).

Die Werte für Güterkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen auf zweibahnigen und anderen Straßen unterscheiden sich zwischen England und Wales einerseits und Schottland andererseits seit dem 6. April 2015, als die Motor Vehicles (Variation of Speed Limits) (England and Wales) Regulations 2014 (S.I. 2014/3552) für England und Wales neue Werte einsetzten; in Schottland bleiben es 50 und 40 mph. Auf dem Abschnitt der Fernstraße M9/A9, den die HGV Speed Limit (M9/A9 Trunk Road) Regulations 2014 festlegen, gilt für diese Fahrzeuge „50 miles per hour (rather than 40 miles per hour as specified in column 3(c) of the Table above)“ (50 Meilen pro Stunde (statt 40 Meilen pro Stunde, wie in Spalte 3(c) der obigen Tabelle angegeben)), eine Formulierung, die für Schottland ab dem 28. Oktober 2014 in Schedule 6 eingefügt wurde. Der Highway Code weist darauf hin, dass örtlich festgelegte Tempolimits gelten können, darunter variable Limits, die auf einigen Autobahnen und zweibahnigen Straßen auf Schildern angezeigt werden.

Türkei

Die Tempolimits der Türkei stehen in Artikel 100 der Straßenverkehrsverordnung (Karayolları Trafik Yönetmeliği). Für Lkw und Sattelzugmaschinen der Klassen N2 und N3 nennt ihre Tabelle 50 km/h innerorts, 80 km/h auf Überlandstraßen mit Gegenverkehr, 85 km/h auf Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen und 90 km/h auf Autobahnen; für Busse der Klassen M2 und M3 nennt sie 50, 80, 90 und 100 km/h. Mit Anhänger oder Sattelanhänger liegt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h unter der für dieselbe Fahrzeugart ohne Anhänger. Ausgenommen von dieser Regel sind Traktoren mit Gummibereifung und Anhänger, Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Fahrzeuge, die mit einer Sonderlast- oder Sondergenehmigung am Verkehr teilnehmen; für sie hat die Tabelle eigene Zeilen.

Artikel 99 Buchstabe c schreibt in Lkw und Sattelzugmaschinen der Klassen N2 und N3 sowie in Kleinbussen und Bussen der Klassen M2 und M3 einen Geschwindigkeitsbegrenzer vor. Artikel 100 legt in der Fassung einer am 19. Februar 2014 veröffentlichten Änderung den Begrenzer unabhängig von der Straße für M2 und M3 auf 110 km/h und für N2 und N3 auf 99 km/h fest und verpflichtet diese Fahrzeuge, sich auf städtischen Straßen an die Höchstwerte für andere Fahrzeuge zu halten.

Mindestgeschwindigkeiten und Fahrstreifenregeln, die an die Geschwindigkeit anknüpfen

  • Belgien: „Access to motorways is prohibited to drivers of agricultural vehicles and to drivers of vehicles or vehicles with trailers who cannot reach the speed of 70 km/h on a horizontal road“ (Fahrern landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Fahrern von Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit Anhänger, die auf ebener Straße keine 70 km/h erreichen können, ist die Benutzung der Autobahn verboten), laut der Seite des Landes auf Your Europe.
  • Irland: Laut der Seite des Landes auf Your Europe gilt für Fahrer: „must not drive a type of vehicle that is restricted to a maximum vehicle speed limit of 90 km/h or less in the traffic lane nearest the centre median of the motorway (the outside, or overtaking lane), except where the general speed limit is 90km/h or less“ (sie dürfen ein Fahrzeug einer Art, die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h oder weniger beschränkt ist, nicht auf dem Fahrstreifen fahren, der dem Mittelstreifen der Autobahn am nächsten liegt (dem äußeren oder Überholfahrstreifen), außer wo das allgemeine Tempolimit 90 km/h oder weniger beträgt).
  • Türkei: Außer in zwingenden Fällen beträgt die Mindestgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge auf Überlandstraßen unabhängig von der Fahrzeugart 15 km/h und auf Autobahnen 40 km/h (Artikel 100).

Was diese Seite nicht behandelt

  • Island und Nordirland: Für diese Seite wurde kein amtlicher Text gelesen, und beide stehen in den Tabellen als nicht geprüft. Länder außerhalb der EU, des EWR, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der Türkei sind nicht erfasst.
  • Durch Verkehrszeichen angeordnete, vorübergehende und witterungsabhängige Tempolimits sowie die gesonderten Limits für Fahrzeuge mit Gefahrgut oder für Schwertransporte, soweit die Tabellen sie nicht nennen.
  • Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die EU-Regeln für die Verfolgung von Verstößen, die mit einem in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeug begangen werden, behandelt grenzüberschreitende Verkehrsdelikte in der EU.
  • Tage und Uhrzeiten, an denen schwere Lkw überhaupt nicht fahren dürfen; sie behandelt Lkw-Fahrverbote in Europa.
  • Der intelligente Geschwindigkeitsassistent; ihn behandelt vorgeschriebene Fahrassistenzsysteme.

Kurz beantwortet

Wie schnell dürfen Lkw in Europa auf der Autobahn fahren?
Das hängt vom Land ab. Nach den Seiten von Your Europe der Europäischen Kommission gilt für schwere Lkw über 3,5 t auf Autobahnen 80 km/h in Österreich, Zypern, Tschechien, Dänemark, Finnland, Ungarn, den Niederlanden, Norwegen, Polen und der Schweiz und 90 km/h in Belgien, Kroatien, Estland, Irland, Litauen, Luxemburg, der Slowakei, Spanien und Schweden (in Schweden 80 km/h mit Anhänger). Malta nennt 60 km/h und Rumänien 110 km/h. Unabhängig davon dürfen Lkw der Klassen N2 und N3 nach der Richtlinie 92/6/EWG in der Fassung von 2002 nur mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer im Straßenverkehr eingesetzt werden, der so eingestellt ist, dass sie 90 km/h nicht überschreiten können.
Wie schnell dürfen Busse und Reisebusse auf Europas Autobahnen fahren?
Die nationalen Werte unterscheiden sich. Die Seiten von Your Europe nennen für Busse auf Autobahnen 100 km/h in Österreich, Kroatien, Zypern, Irland, Italien, Spanien und der Schweiz sowie auf litauischen Autobahnen, 90 km/h in Estland, Luxemburg und Schweden und 80 km/h in Dänemark, Ungarn und Norwegen; Deutschland und Polen nennen 80 km/h, mit 100 km/h für Busse mit besonderer technischer Ausrüstung. Nach der Richtlinie 92/6/EWG in der Fassung von 2002 dürfen Busse und Reisebusse der Klassen M2 und M3 nur mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer im Straßenverkehr eingesetzt werden, der so eingestellt ist, dass sie 100 km/h nicht überschreiten können.
Legt die EU Tempolimits für Lkw und Busse fest?
Die Tempolimits auf der Straße bleiben den Mitgliedstaaten überlassen. In der Richtlinie 92/6/EWG heißt es: „Diese Richtlinie berührt nicht die Befugnisse der Mitgliedstaaten im Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzungen“. Was sie regelt, ist der Geschwindigkeitsbegrenzer: In der Fassung der Richtlinie 2002/85/EG dürfen Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 nur mit einem Begrenzer im Straßenverkehr eingesetzt werden, der so eingestellt ist, dass sie 90 km/h nicht überschreiten können, und Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 nur mit einem, der so eingestellt ist, dass sie 100 km/h nicht überschreiten können. N3-Lkw und M3-Busse über 10 t, die ab dem 1. Januar 1994 zugelassen wurden, brauchen ihn seit diesem Datum; für M2, N2 und M3-Busse von 5 bis 10 t gilt die Regel spätestens für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2005 zugelassen wurden.
Wie schnell dürfen Lkw im Vereinigten Königreich fahren?
In Großbritannien sind Güterkraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf Autobahnen auf 60 mph (96 km/h) begrenzt. Auf zweibahnigen Straßen beträgt das Limit in England und Wales 60 mph und in Schottland 50 mph (80 km/h), auf einbahnigen Straßen in England und Wales 50 mph und in Schottland 40 mph (64 km/h) und innerorts 30 mph (48 km/h) oder in Wales 20 mph (32 km/h). Güterkraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen dürfen auf Autobahnen 70 mph (112 km/h) fahren, als Sattelkraftfahrzeug oder mit Anhänger 60 mph. Das sind die Werte von Regel 124 des Highway Code, deren Tabelle England, Schottland und Wales abdeckt.
Welche Lkw und Busse brauchen in der EU einen Geschwindigkeitsbegrenzer?
Nach der Richtlinie 92/6/EWG in der Fassung von 2002 jedes motorgetriebene Fahrzeug der Klasse M2, M3, N2 oder N3, das zur Benutzung im Straßenverkehr bestimmt ist und mindestens vier Räder und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h hat. Nach Artikel 4 erfasst die Regel Fahrzeuge der Klasse M3 über 10 t und der Klasse N3, die ab dem 1. Januar 1988 zugelassen wurden, und die übrigen Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2005 zugelassen wurden, oder ab dem 1. Oktober 2001, wenn sie die Grenzwerte der Richtlinie 88/77/EWG einhalten. Artikel 6 nimmt Fahrzeuge der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und sonstiger Notfalldienste sowie der Ordnungskräfte aus, ebenso Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als die festgelegten Geschwindigkeiten fahren können, die für wissenschaftliche Versuche auf der Straße eingesetzt werden oder die eine öffentliche Dienstleistung ausschließlich in geschlossenen Ortschaften erbringen.

Quellen

  1. Council Directive 92/6/EEC of 10 February 1992 on the installation and use of speed limitation devices for certain categories of motor vehicles in the Community — Official Journal text (OJ L 57, 2.3.1992): recitals and Articles 1 to 8 — EUR-Lex, European Union, 10 Feb 1992
  2. Directive 2002/85/EC of the European Parliament and of the Council of 5 November 2002 amending Council Directive 92/6/EEC — Official Journal text (OJ L 327, 4.12.2002): recitals and Articles 1 to 4 — EUR-Lex, European Union, 5 Nov 2002
  3. Road rules and safety – Austria: speed limits by vehicle class (content provided by the national authorities; page last checked 29 October 2024), read on 27 October 2026 — European Commission, Your Europe
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  26. Road rules and safety – Portugal: speed limits by vehicle class (content provided by the national authorities; page last checked 18 September 2024), read on 27 October 2026 — European Commission, Your Europe
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  29. Road rules and safety – Slovenia: speed limits by vehicle class (content provided by the national authorities; page last checked 18 September 2024), read on 27 October 2026 — European Commission, Your Europe
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  31. Road rules and safety – Sweden: speed limits by vehicle class (content provided by the national authorities; page last checked 18 September 2024), read on 27 October 2026 — European Commission, Your Europe
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