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Fahrzeugklassen M, N und O: wann ein Fahrzeug rechtlich Lkw, Bus oder Anhänger ist

Klasse N umfasst Güterfahrzeuge, M Personenfahrzeuge, O Anhänger. Die Grenzen von M1 bis O4 in EU- und UN-Texten und wie türkisches, spanisches, US- und britisches Recht Lkw und Busse definiert.

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Eine Reihe von Lkw, die meisten davon Sattelzugmaschinen mit Koffer- oder Curtainsider-Sattelanhängern, abgestellt neben einem Reisebus und der Front eines zweiten Reisebusses auf einem Lkw- und Busparkplatz unter bewölktem Himmel
Gerald England (cropped) — CC BY-SA 2.0

Nach der Verordnung (EU) 2018/858, der Verordnung der Europäischen Union über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, umfasst die Klasse N „vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge“ und die Klasse M Kraftfahrzeuge, die „vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck“ ausgelegt und gebaut sind; die Klasse O „umfasst Anhänger“ (Artikel 4 Absatz 1, konsolidierte Fassung vom 2. August 2026). Jede Klasse ist nach der Gesamtmasse unterteilt, die Klasse M außerdem nach Sitzplätzen: N3 etwa umfasst Kraftfahrzeuge „mit einer zulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen“. Die Consolidated Resolution on the Construction of Vehicles (R.E.3) der Vereinten Nationen, eine Resolution des UNECE-Weltforums WP.29, legt dieselben Klassen mit denselben Grenzen fest, in Kilogramm. Lorry, truck, Lkw, kamyon, camión und грузовик sind die Alltagswörter für ein Güterfahrzeug; wo ein nationaler Text eines davon definiert, verwendet er eigene Begriffe und Grenzen, die unten verglichen werden.

Dies sind Fahrzeugklassen. Führerscheinklassen wie C1, C, D1 und D sind eine eigene Reihe von Buchstaben, erläutert unter Lkw-Führerschein und Busführerschein.

Stand: 8. Oktober 2026. Alle Texte wurden an diesem Tag gelesen, in der in der Quellenliste genannten Fassung: die Verordnung (EU) 2018/858 in der konsolidierten Fassung vom 2. August 2026 (Englisch, Deutsch und Spanisch), die R.E.3 in Revision 7 (Englisch und Russisch), die geltenden türkischen Texte, das spanische Reglamento General de Vehículos mit der letzten Aktualisierung vom 26. Juni 2026, die britischen Texte in der auf legislation.gov.uk revidierten Fassung und der US-amerikanische Code of Federal Regulations in der Ausgabe mit Stand vom 1. Oktober 2025; unsere Suche im Federal Register ergab keine spätere Vorschrift, die die beiden verwendeten US-Abschnitte ändert. Der konsolidierte EU-Text „dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung“, der spanische ist „de carácter informativo“ (nur zur Information). Die EU-Texte werden in ihrer amtlichen deutschen Fassung zitiert; Zitate aus den türkischen, spanischen, US-amerikanischen und britischen Texten, aus der R.E.3 und aus dem Glossar behalten den Originalwortlaut, mit unserer Übersetzung in Klammern.

Die Klassen M, N und O und ihre Grenzen

Die Verordnung (EU) 2018/858 verwendet die Klassen für die EU- und die nationale Typgenehmigung sowie für die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen (Anhang I Teil A Nummer 1); die R.E.3 legt sie in ihrem Absatz 2 dar. Die Tabelle gibt beide Wortlaute wieder.

Fahrzeugklassen in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 (konsolidierte Fassung vom 2. August 2026) und in Absatz 2 der UN-R.E.3, Revision 7 (15. Mai 2023).
KlasseFürVerordnung (EU) 2018/858UN R.E.3
M1PersonenHöchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz; ohne StehplätzeHöchstens acht Sitze zusätzlich zum Fahrersitz
M2PersonenMehr als acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz; Gesamtmasse höchstens 5 TonnenMehr als acht Sitze zusätzlich zum Fahrersitz; Höchstmasse nicht über 5.000 kg
M3PersonenMehr als acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz; Gesamtmasse über 5 TonnenMehr als acht Sitze zusätzlich zum Fahrersitz; Höchstmasse über 5.000 kg
N1GüterZulässige Gesamtmasse höchstens 3,5 TonnenHöchstmasse nicht über 3.500 kg
N2GüterZulässige Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis höchstens 12 TonnenHöchstmasse über 3.500 kg, aber nicht über 12.000 kg
N3GüterZulässige Gesamtmasse über 12 TonnenHöchstmasse über 12.000 kg
O1AnhängerZulässige Gesamtmasse höchstens 0,75 TonnenHöchstmasse nicht über 750 kg
O2AnhängerZulässige Gesamtmasse über 0,75 Tonnen bis höchstens 3,5 TonnenHöchstmasse über 750 kg, aber nicht über 3.500 kg
O3AnhängerZulässige Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis höchstens 10 TonnenHöchstmasse über 3.500 kg, aber nicht über 10.000 kg
O4AnhängerZulässige Gesamtmasse über 10 TonnenHöchstmasse über 10.000 kg

Die Klassen M und N gelten für Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern: Die R.E.3 sagt das in den Überschriften der Absätze 2.2 und 2.3 („Power-driven vehicles having at least four wheels“, Fahrzeuge mit eigenem Antrieb und mindestens vier Rädern), die Verordnung (EU) 2018/858 in ihrer Begriffsbestimmung des Kraftfahrzeugs, das außerdem dafür konstruiert und gebaut sein muss, „mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h“ bewegt zu werden (Artikel 3 Nummer 16). Die Klassen M2 und M3 der Verordnung gelten „unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge über Stehplätze verfügen“; ihre Klasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge „ohne Stehplätze“.

Gesamtmasse. In Anhang I der Verordnung ist die „Gesamtmasse“ die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (Einleitung, Nummer 1.4), und „Der Hersteller ist für die Einteilung eines Fahrzeugtyps in eine bestimmte Klasse verantwortlich“ (Einleitung, Nummer 3.1). Wie viel ein Fahrzeug auf der Straße wiegen darf, regeln andere Vorschriften, in der EU die Richtlinie 96/53/EG über die höchstzulässigen Abmessungen und Gewichte; siehe Lkw-Gewichte.

Zugfahrzeuge und Anhänger. Bei einer Sattelzugmaschine umfasst „die für die Klasseneinteilung des Fahrzeugs zu berücksichtigende Gesamtmasse auch die von der Sattelkupplung getragene Gesamtmasse des Sattelanhängers“ (Anhang I, Einleitung, Nummer 2.2.1). Bei einem Kraftfahrzeug, das dazu geeignet ist, einen Zentralachsanhänger oder einen Starrdeichselanhänger zu ziehen, schließt die maßgebliche Gesamtmasse „die von der Kupplung auf das Zugfahrzeug übertragene Gesamtmasse“ ein (Nummer 2.2.2). Bei einem Sattelanhänger, einem Zentralachsanhänger und einem Starrdeichselanhänger muss die maßgebliche Gesamtmasse „der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last entsprechen, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist“ (Nummer 2.2.3).

Besondere Ausrüstung. „Fahrzeuge, die vorwiegend mit fest angebrachter Ausrüstung ausgestattet sind, wie Maschinen oder Geräte, fallen in die Klassen N oder O“ (Anhang I, Einleitung, Nummer 2.3.1). Die R.E.3 stellt die Ausrüstungen und Einrichtungen, die bestimmte Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung mitführen, etwa Kran-, Werkstatt- und Werbefahrzeuge, den Gütern gleich: Sie „are regarded as being equivalent to goods“ (gelten als den Gütern gleichwertig; 2.3.4.2).

Güter oder Personen: wo N1 endet und M1 beginnt

Ob ein Transporter oder ein Pick-up der Klasse N1 oder M1 angehört, entscheiden die Kriterien in Anhang I Teil A Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/858; die Anforderungen der Nummern 3.2 bis 3.6 „müssen von allen Varianten und Versionen eines Fahrzeugtyps eingehalten werden“ (Nummer 3.7):

  • Trennung. „Der (die) Bereich(e), in dem (denen) sich die Sitzplätze befinden, ist (sind) grundsätzlich vollständig vom Ladebereich zu trennen“ (3.2). Personen und Güter dürfen in demselben Bereich befördert werden, wenn die Ladefläche mit Sicherungseinrichtungen ausgestattet ist, „die dazu bestimmt sind, Fahrgäste vor der Verschiebung der Ladung während der Fahrt, bei starken Bremsvorgängen und Kurvenfahrten zu schützen“ (3.3).
  • Sitzplätze. Ohne den Fahrersitz höchstens 6 bei einem Fahrzeug der Klasse N1 und 8 bei einem Fahrzeug der Klasse N2 oder N3 (3.5).
  • Nutzlast. „Die Fahrzeuge müssen eine in ‚kg‘ ausgedrückte Gütertransportkapazität aufweisen, die mindestens der Personentransportkapazität entspricht“ (3.6). Nummer 3.6.1 legt Gleichungen fest, in denen P die technisch zulässige Gesamtmasse, M die Masse in fahrbereitem Zustand und N die Anzahl der Sitzplätze ohne den Fahrersitz ist: P – M ≥ 100 kg, wenn N gleich 0 ist; P – (M + N × 68) ≥ 150 kg, wenn N größer als 0 und höchstens 2 ist; P – (M + N × 68) ≥ N × 68, wenn N größer als 2 ist.
  • Vans. Für den Aufbau BB, bei dem sich der Bereich für den Fahrer und die Ladung in einem einzigen Bauteil befindet, fügt Nummer 3.8.2 hinzu: Das Beladen mit Gütern muss über eine rückwärtige Tür, eine Heckklappe oder eine Seitentür möglich sein; bei einer rückwärtigen Tür oder einer Heckklappe ist die Ladeöffnung bei einer Sitzreihe oder nur dem Fahrersitz mindestens 600 mm hoch, bei zwei oder mehr Sitzreihen mindestens 800 mm hoch mit einer Fläche von mindestens 12.800 cm²; und die Ladefläche ist im Allgemeinen eben, der Ladebereich bei einer Sitzreihe oder einem Sitz mindestens 40 % des Radstandes lang, bei zwei oder mehr Sitzreihen mindestens 30 %.

„Ein Fahrzeug wird der Klasse N1 zugeordnet, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind. Bei einem oder mehreren nicht erfüllten Kriterien ist das Fahrzeug der Klasse M1 zuzuordnen“ (Nummer 3.8.1).

Busklassen und Aufbaucodes

Die R.E.3 teilt Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 nach ihrem Fassungsvermögen ein: Bei mehr als 22 Fahrgästen zusätzlich zum Fahrer gibt es die Klassen I, II und III, bei höchstens 22 die Klassen A und B (2.2.4). Was jede Klasse verlangt, wird unter Busklassen erläutert. Außerdem teilt die R.E.3 Anhänger der Klassen O2, O3 und O4 in drei Typen ein: Sattelanhänger (semi-trailer), Deichselanhänger (full trailer) und Zentralachsanhänger (centre-axle trailer) (2.4.5).

Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858 fügt einen Code für die Art des Aufbaus aus zwei Buchstaben hinzu, der „in erster Linie für vollständige und vervollständigte Fahrzeuge“ gilt (Nummer 1.1).

Codes für die Art des Aufbaus der Klassen M2, M3, N und O in Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858 (konsolidierte Fassung vom 2. August 2026), Bezeichnungen der deutschen Fassung.
KlasseCodes und Bezeichnungen
M2 oder M3CA Eindeckfahrzeug, CB Doppeldeckfahrzeug, CC Eindeck-Gelenkfahrzeug, CD Doppeldeck-Gelenkfahrzeug, CE Eindeck-Niederflurfahrzeug, CF Doppeldeck-Niederflurfahrzeug, CG Eindeck-Niederflur-Gelenkbus, CH Doppeldeck-Niederflur-Gelenkbus, CI Offenes Eindeckfahrzeug, CJ Offenes Doppeldeckfahrzeug, CX Busfahrgestell
N1, N2 oder N3BA Lastkraftwagen, BB Van, BC Sattelzugmaschine, BD Straßenzugmaschine, BE Pick-up, BX Fahrgestell mit Führerhaus
ODA Sattelanhänger, DB Deichselanhänger, DC Zentralachsanhänger, DE Starrdeichselanhänger, DF Sattelanhänger mit Kupplung, DG Deichselanhänger mit Kupplung

Der Lastkraftwagen, Code BA, ist ein „Fahrzeug, das ausschließlich oder vornehmlich für das Befördern von Gütern ausgelegt und gebaut ist. Es kann auch einen Anhänger ziehen.“ Der Van, BB, ist ein „Lastkraftwagen, bei dem sich das Führerhaus und der Ladebereich in derselben Einheit befinden“, und der Pick-up, BE, ein Fahrzeug „mit einer Höchstmasse bis 3 500 kg“. Die Aufbauten von Sattelanhängern, vom Curtainsider bis zum Tieflader, werden unter Anhängertypen beschrieben, die Bremsen von Anhängern der Klassen O3 und O4 unter Anhängerbremsen und EBS.

Das Glossary for transport statistics von Eurostat, UNECE und International Transport Forum knüpft seine statistischen Begriffe an die Klassen der R.E.3: Ein light goods road vehicle hat „a gross vehicle weight of not more than 3 500 kg“ (ein Gesamtgewicht von höchstens 3.500 kg) und umfasst die Klasse N1; ein heavy goods road vehicle liegt über 3.500 kg und „Refers to categories N2 and N3“ (bezieht sich auf die Klassen N2 und N3); und der lorry/truck ist ein „Rigid road motor vehicle designed, exclusively or primarily, to carry goods“ (starres Straßenkraftfahrzeug, ausschließlich oder vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegt).

Alltagswörter und die Begriffe der Texte

Alltagswörter für ein Güterfahrzeug und die Begriffe der am 8. Oktober 2026 gelesenen Texte.
SpracheAlltagswortBegriffe in den gelesenen Texten
Englisch, Großbritannienlorrylorry, Aufbaucode BA (Verordnung (EU) 2018/858); lorry/truck (Glossary for transport statistics); medium-sized goods vehicle und large goods vehicle (Road Traffic Act 1988)
Englisch, Vereinigte Staatentrucktruck (49 CFR 571.3); gross vehicle weight rating classes (49 CFR 565.15)
DeutschLkwLastkraftwagen, Aufbaucode BA (deutsche Fassung der Verordnung (EU) 2018/858)
Türkischkamyonkamyon und kamyonet (Gesetz Nr. 2918, Artikel 3; Straßentransportverordnung, Artikel 4 Absatz 1); N1 sınıfı taşıt (Verordnung, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe bbbb)
Spanischcamióncamión und furgón (Reglamento General de Vehículos, Anhang II); Camión, Aufbaucode BA (spanische Fassung der Verordnung (EU) 2018/858)
Russischгрузовиктранспортные средства, используемые для перевозки грузов (für die Beförderung von Gütern verwendete Fahrzeuge), Klasse N (russische Fassung der R.E.3, 2.3)

Wie nationales Recht Lkw und Busse definiert

Nationale Texte definieren Fahrzeuge für ihre eigenen Zwecke und ziehen ihre eigenen Grenzen. Die Tabelle gibt die Begriffsbestimmungen der gelesenen Texte wieder; sie vergleicht Wortlaute und sagt nicht, welches Fahrzeug nach einem anderen Text in welche Klasse fällt.

Begriffsbestimmungen von Güter- und Personenfahrzeugen in türkischen, spanischen, US-amerikanischen und britischen Texten, gelesen am 8. Oktober 2026.
TextGüterfahrzeugePersonenfahrzeuge
Türkei, Gesetz Nr. 2918 (Straßenverkehrsgesetz), Artikel 3, geltender TextKamyonet: zur Güterbeförderung gebaut, „Azami yüklü ağırlığı 3.500 kilogramı geçmeyen“ (maximales Gewicht in beladenem Zustand nicht über 3.500 Kilogramm). Kamyon: zur Güterbeförderung gebaut, zulässiges maximales Gewicht in beladenem Zustand über 3.500 kgOtomobil: höchstens neun Sitzplätze einschließlich des Fahrers, zur Personenbeförderung gebaut. Otobüs: mehr als neun Sitzplätze einschließlich des Fahrers; „Sürücüsü dahil oturma yeri on yediyi aşmayan otobüslere minibüs denir“ (ein otobüs mit höchstens siebzehn Sitzplätzen einschließlich des Fahrers heißt minibüs)
Türkei, Straßentransportverordnung, Artikel 4 Absatz 1, Änderungen bis 16. Mai 2026Kamyon (aa): zulässiges maximales Gewicht in beladenem Zustand über 3.500 Kilogramm. Kamyonet (bb): nicht über 3.500 Kilogramm. N1 sınıfı taşıt (bbbb): ein zur Güterbeförderung verwendetes Kraftfahrzeug, dessen maximales Gewicht 3,5 Tonnen nicht übersteigtOtobüs (nn): zur Personenbeförderung gebaut, geeignet für mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers. Küçük otobüs (minibüs) (gg): ein otobüs mit 10 bis 17 Sitzplätzen einschließlich des Fahrers
Spanien, Reglamento General de Vehículos, Anhang II, Teil A (Begriffsbestimmungen)Camión: vier oder mehr Räder, zur Güterbeförderung gebaut, Fahrerhaus nicht in den übrigen Aufbau integriert, höchstens 9 Plätze einschließlich des Fahrers. Furgón/furgoneta: dasselbe mit integriertem FahrerhausAutobús o autocar: mehr als 9 Plätze einschließlich des Fahrers, zur Beförderung von Personen und ihrem Gepäck gebaut
Spanien, Reglamento General de Vehículos, Anhang II, Teil B (Codes nach Bauart)Camión 20 (zulässige Höchstmasse bis 3.500 kg), 21 (über 3.500 kg, laut Text bis 12.000 kg), 22 (über 12.000 kg); furgón 24, 25 und 26 nach denselben Grenzen; remolque y semirremolque 40 (bis 750 kg), 41, 42 und 43 (über 10.000 kg)Autobús o autocar 11 (zulässige Höchstmasse bis 3.500 kg) und 12 (über 3.500 kg)
Vereinigte Staaten, 49 CFR 571.3 und 565.15, Ausgabe mit Stand vom 1. Oktober 2025Truck: „designed primarily for the transportation of property or special purpose equipment“ (vorwiegend für die Beförderung von Gütern oder Spezialausrüstung ausgelegt). Table II teilt nach dem gross vehicle weight rating in Klassen ein und endet mit Class 8, „Greater than 14968 kg. (33,001 lbs. and over)“ (mehr als 14.968 kg; 33.001 lbs und mehr)Bus: „designed for carrying more than 10 persons“ (für die Beförderung von mehr als 10 Personen ausgelegt). Passenger car und multipurpose passenger vehicle: 10 Personen oder weniger
Großbritannien, Road Traffic Act 1988, sections 108 und 121; Construction and Use Regulations 1986, regulation 3Medium-sized goods vehicle: zulässiges Höchstgewicht über 3,5, aber nicht über 7,5 Tonnen, nicht für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers eingerichtet (s.108). Large goods vehicle: zulässiges Höchstgewicht über 7,5 Tonnen (s.121)Bus: mehr als acht sitzende Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer; minibus: mehr als 8, aber nicht mehr als 16; large bus: mehr als 16 (reg. 3). Passenger-carrying vehicle: large, mehr als 16 Fahrgäste; small, mehr als 8, aber nicht mehr als 16, zur Beförderung gegen Entgelt verwendet (s.121)

Türkei. Neben der Begriffsbestimmung des N1 sınıfı taşıt (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe bbbb) nimmt die Straßentransportverordnung Beförderungen, bei denen die beförderten Güter nicht kommerziell sind, von ihrem Anwendungsbereich aus, wenn sie mit Fahrzeugen erfolgen, die „N1 ve N1G araç sınıfında yer alan kamyonet cinsi olarak tescil edilen“ (in der Fahrzeugklasse N1 oder N1G als kamyonet zugelassen) sind (Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe f). In derselben Verordnung sind M1, M2, N1 und N2 auch die Namen von Arten der Berechtigungsbescheinigung (yetki belgesi) für Kargo-Betreiber und Betreiber eines nakliyat ambarı (Artikel 6 Absätze 10 und 11), eine andere Verwendung derselben Buchstaben. Weder das Gesetz Nr. 2918 noch die Verordnung enthält das Wort midibüs (unsere Suche in beiden geltenden Texten am 8. Oktober 2026).

Spanien. Teil B unterteilt die Codes nach Bauart für den camión, den furgón, den autobús und den remolque nach der masa máxima autorizada (zulässige Höchstmasse). Die Überschrift von Code 21 endet mit „MMA ≤ 12.500 kg.“, während sein Text „igual o inferior a 12.000 kg“ (gleich oder weniger als 12.000 kg) lautet; Code 22 ist „superior a 12.000 kg“ (über 12.000 kg). Beide Zahlen für Code 21 werden hier so wiedergegeben, wie sie gedruckt sind.

Vereinigte Staaten. Die Bezeichnungen der Table II werden verwendet „In submitting the required information to NHTSA relating gross vehicle weight rating“ (bei der Übermittlung der vorgeschriebenen Angaben zum gross vehicle weight rating an die NHTSA), und „The use of these designations within the VIN itself is not required“ (die Verwendung dieser Bezeichnungen in der VIN selbst ist nicht vorgeschrieben) (49 CFR 565.15). Unterhalb von Class 3 verwendet die Tabelle Buchstaben, Class A bis Class H, die letzte „Greater than 4082 kg. to 4536 kg. (9,001-10,000 lbs.)“ (mehr als 4.082 kg bis 4.536 kg; 9.001–10.000 lbs); Class 3 ist „Greater than 4536 kg. to 6350 kg. (10,001-14,000 lbs.)“ (mehr als 4.536 kg bis 6.350 kg; 10.001–14.000 lbs).

Großbritannien. Section 121 des Road Traffic Act 1988 definiert ihre Begriffe „In this Part of this Act“ (in diesem Teil dieses Gesetzes), also für Teil IV über die Fahrerlaubnis für Fahrer von large goods vehicles und passenger-carrying vehicles. Regulation 3 der Construction and Use Regulations definiert den heavy motor car und den motor car nach dem Leergewicht und den coach als „a large bus with a maximum gross weight of more than 7.5 tonnes and with a maximum speed exceeding 60 mph“ (ein large bus mit einem höchsten Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 mph). Unsere Suche in regulation 3 ergab keinen Eintrag für die Klassen M, N oder O.

Kurz beantwortet

Was ist ein Fahrzeug der Klasse N?
Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 umfasst die Klasse N „vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge“. N1 hat eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen, N2 eine zulässige Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis höchstens 12 Tonnen und N3 eine zulässige Gesamtmasse über 12 Tonnen. Die UN-R.E.3 legt dieselben Grenzen mit 3.500 kg und 12.000 kg fest. In Anhang I der Verordnung ist die Gesamtmasse die technisch zulässige Gesamtmasse.
Was ist der Unterschied zwischen M1, M2 und M3?
Die Klasse M umfasst vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge. In der Verordnung (EU) 2018/858 hat M1 höchstens acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz und keine Stehplätze; M2 und M3 haben mehr als acht, M2 mit einer Gesamtmasse von höchstens 5 Tonnen und M3 mit einer Gesamtmasse über 5 Tonnen, unabhängig davon, ob sie über Stehplätze verfügen. Die R.E.3 teilt Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 bei mehr als 22 Fahrgästen zusätzlich zum Fahrer in die Klassen I, II und III ein, bei bis zu 22 in die Klassen A und B.
Was bedeuten die Anhängerklassen O1, O2, O3 und O4?
Die Klasse O umfasst Anhänger, unterteilt nach der zulässigen Gesamtmasse: O1 höchstens 0,75 Tonnen, O2 über 0,75 Tonnen bis höchstens 3,5 Tonnen, O3 über 3,5 Tonnen bis höchstens 10 Tonnen und O4 über 10 Tonnen (Verordnung (EU) 2018/858, Artikel 4 Absatz 1); die R.E.3 nennt 750 kg, 3.500 kg und 10.000 kg. Bei einem Sattelanhänger, einem Zentralachsanhänger und einem Starrdeichselanhänger ist für die Klasseneinteilung die von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragene Last maßgeblich, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist (Anhang I, Nummer 2.2.3).
Wann ist ein Transporter N1 und wann M1?
Die Kriterien stehen in Anhang I Teil A Nummer 3 der Verordnung (EU) 2018/858. Grundsätzlich befinden sich die Sitzplätze in einem Bereich, der vollständig vom Ladebereich getrennt ist; ein Fahrzeug der Klasse N1 darf ohne den Fahrersitz höchstens 6 Sitzplätze haben; und seine in kg ausgedrückte Gütertransportkapazität muss mindestens seiner Personentransportkapazität entsprechen, was mit den Gleichungen der Nummer 3.6.1 geprüft wird. Ein Van, bei dem sich der Bereich für den Fahrer und die Ladung in einem einzigen Bauteil befindet (Aufbau BB), muss außerdem Vorschriften zur Ladeöffnung und zur Länge des Ladebereichs erfüllen. Bei einem oder mehreren nicht erfüllten Kriterien ist das Fahrzeug der Klasse M1 zuzuordnen (Nummer 3.8.1).
Wie definieren türkisches, spanisches, US- und britisches Recht einen Lkw?
Das türkische Straßenverkehrsgesetz Nr. 2918 definiert den kamyon als zur Güterbeförderung gebautes Kraftfahrzeug, dessen zulässiges maximales Gewicht in beladenem Zustand über 3.500 kg liegt, und den kamyonet als ein solches Fahrzeug mit höchstens 3.500 kg. Das spanische Reglamento General de Vehículos definiert den camión als Güterfahrzeug, dessen Fahrerhaus nicht in den übrigen Aufbau integriert ist, mit höchstens 9 Plätzen einschließlich des Fahrers, und ordnet ihm nach der masa máxima autorizada (zulässige Höchstmasse) die Codes 20, 21 oder 22 zu. In den Vereinigten Staaten definiert 49 CFR 571.3 einen truck als Kraftfahrzeug, das „designed primarily for the transportation of property or special purpose equipment“ ist (vorwiegend für die Beförderung von Gütern oder Spezialausrüstung ausgelegt), und Table II von 49 CFR 565.15 endet mit Class 8, „Greater than 14968 kg. (33,001 lbs. and over)“ (mehr als 14.968 kg; 33.001 lbs und mehr). Section 121 des britischen Road Traffic Act 1988 definiert für Teil IV des Gesetzes ein large goods vehicle als Güterfahrzeug, dessen zulässiges Höchstgewicht (permissible maximum weight) 7,5 Tonnen übersteigt.

Quellen

  1. Regulation (EU) 2018/858 on the approval and market surveillance of motor vehicles and their trailers — consolidated text of 2 August 2026, Articles 3 and 4 and Annex I (introductory part, Part A points 1 to 3, Part C), English, German and Spanish versions — EUR-Lex, European Union
  2. Consolidated Resolution on the Construction of Vehicles (R.E.3), Revision 7, ECE/TRANS/WP.29/78/Rev.7, 15 May 2023 — paragraph 2 (vehicle categories), English and Russian versions — United Nations Economic Commission for Europe, World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations (WP.29), 15 May 2023
  3. Glossary for transport statistics, 5th edition (2019) — road transport chapter — Eurostat, United Nations Economic Commission for Europe and International Transport Forum
  4. Council Directive 96/53/EC laying down the maximum authorised dimensions and weights for certain road vehicles — consolidated text of 14 August 2019 — EUR-Lex, European Union
  5. Law No. 2918, Karayolları Trafik Kanunu (Road Traffic Law) — current text, Article 3 — Mevzuat Bilgi Sistemi, Presidency of the Republic of Türkiye
  6. Karayolu Taşıma Yönetmeliği (Road Transport Regulation, Resmî Gazete of 8 January 2018, No. 30295) — consolidated text with amendments up to the Resmî Gazete of 16 May 2026, No. 33255, Articles 2, 4 and 6 — Mevzuat Bilgi Sistemi, Presidency of the Republic of Türkiye
  7. Real Decreto 2822/1998, Reglamento General de Vehículos — consolidated text, last update published on 26 June 2026, Annex II, parts A and B — Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado, Spain
  8. 49 CFR 571.3 Definitions — Code of Federal Regulations, annual edition revised as of 1 October 2025 — U.S. Government Publishing Office (govinfo), United States
  9. 49 CFR 565.15, Table II — Gross Vehicle Weight Rating Classes — Code of Federal Regulations, annual edition revised as of 1 October 2025 — U.S. Government Publishing Office (govinfo), United States
  10. Federal Register — final rules affecting 49 CFR parts 565 and 571 published on or after 1 October 2025 (our search of 8 October 2026) — Office of the Federal Register, United States
  11. Road Traffic Act 1988, section 108 (interpretation of Part III) — latest available revised text — legislation.gov.uk, The National Archives, United Kingdom
  12. Road Traffic Act 1988, section 121 (interpretation of Part IV) — latest available revised text — legislation.gov.uk, The National Archives, United Kingdom
  13. The Road Vehicles (Construction and Use) Regulations 1986 (SI 1986/1078), regulation 3 — latest available revised text — legislation.gov.uk, The National Archives, United Kingdom